Kontrollbericht zu Wirtshaus zur Brezel, Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wirtshaus zur Brezel
Ulmergasse 8
89073 Ulm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Stefan Kurz
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
Stefan Kurz
Betreff
Kontrollbericht zu Wirtshaus zur Brezel, Ulm [#57742]
Datum
14. Februar 2019 06:40
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wirtshaus zur Brezel Ulmergasse 8 89073 Ulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kurz
Stadt Ulm
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollbericht zu Wirtshaus zur Brezel, Ulm [#57742] Sehr geehrter…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. Februar 2019 07:54
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Kontrollbericht zu Wirtshaus zur Brezel, Ulm [#57742] Sehr geehrter Herr Kurz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kurz
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#57742] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ih…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
Stefan Kurz
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#57742]
Datum
20. Februar 2019 06:42
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kurz Anfragenr: 57742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Kurz, hiermit erhalten Sie die von Ihnen beantra…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
19. März 2019 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kurz, hiermit erhalten Sie die von Ihnen beantragte Auskunft bezüglich des Betriebes Wirtshaus Zur Brezel, Ulmer Gasse 8, 89073 Ulm. Bei einer Kontrolle am 20.07.2017 wurden folgende Verstöße festgestellt: * Kühlschrankdichtung Theke defekt * Kühlaggregat verschmutzt * Am Handwaschbecken im Thekenbereich, Silikonfugen verschlissen * Spülmaschine Thekenbereich, verschmutzt * Schneidebretter der Küche verschlissen Bei einer Kontrolle am 14.06.2016 wurden folgende Verstöße festgestellt: * Dosenöffner verschmutzt * Fleischkühlraum, Kühlaggregat verschmutzt Mit freundlichen Grüßen