Guten Tag,
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Antrag wird aus den
nachfolgenden Gründen nicht bearbeitet. Ich sichere Ihnen jedoch zu, Ihren
Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen
individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages
erkennbar ist.
Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt
aufgrund einer Kampagne der Organisation ?foodwatch? und ?fragdenstaat.de?
innerhalb kurzer Zeit mit derartigen Anträge überflutet. Die
arbeitsintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentliche
Aufgabe der Überwachung in den Betrieben. Mittlerweile liegen über 90
Anträge vor, die größtenteils abgearbeitet sind.
Die Erfahrungen zeigen jedoch in vielen Mails und Telefonaten, dass die
Antragsteller bei ?fragdenstaat.de? im Unklaren gelassen werden, dass sie
einen formellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen und
dieses unter Wahrung der Rechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen
ein gesetzlich vorgeschriebenes umfangreiches Verwaltungsverfahren mit
Anhörungen, Bescheiderteilungen, Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren
in Gang setzt. Es wird offensichtlich angedeutet, dass mit wenigen Klicks
die Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörden öffentlich wären.
In den ersten 3 Monaten sind über das Portal 81 Anträge eingegangen, davon
wurden 16 Anträge, also rund 20 % wieder zurückgezogen, nachdem den
Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben. Nach
derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den
Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Davon haben
lediglich 2 Antragsteller, also rund 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch
gemacht, alle anderen haben sich nie wieder geäußert.
Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller,
der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an
den konkreten Informationen hat. Deshalb kann der Kreis Steinfurt die
Bindung von Personalkapazitäten für Anträge über das Portal
?fragdenstaat.de? im Hinblick auf die Verwendung von Steuergeldern nicht
mehr verantworten und wird deshalb diese Anträge wegen fehlender
Ernsthaftigkeit nicht mehr bearbeiten.
Damit ist keineswegs Ihr individuelles Recht auf Verbraucherinformation
beschnitten. Wie gesagt, werde ich Ihren Antrag dann bearbeiten, wenn er
in anderer Form mit erkennbarer Ernsthaftigkeit gestellt wird.
Hinweise zum Datenschutz
Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist,
werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h.
insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter:
Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;
Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter,
Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213
Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
2. Datenerhebung:
Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich,
um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der
Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO
3. Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben
werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei
Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe
behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister).
4. Datenweitergabe an Dritte
Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es
erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die
Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B.
Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe
behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften,
Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen,
EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt
ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.
5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der
Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf
Widerspruch und Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den
Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn
Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder
unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung
dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO
können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies
kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten
bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die
Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen
Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den
Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer
Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht
auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener
Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung
personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit
einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden.
Freundliche Grüße