Kontrollbericht zu Zeit für Brot, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zeit für Brot
Oeder Weg 15
60318 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Nenad Micic
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
Nenad Micic
Betreff
Kontrollbericht zu Zeit für Brot, Frankfurt am Main [#62861]
Datum
25. März 2019 15:05
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Die Stadt Frankfurt bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zeit für Brot Oeder Weg 15 60318 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nenad Micic <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nenad Micic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nenad Micic
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Micic, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 25.03.2019. Wir bitten um Übermittlung…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zeit für Brot, Frankfurt am Main [#62861]
Datum
27. März 2019 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Micic, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 25.03.2019. Wir bitten um Übermittlung einer postalische Adresse, falls noch nicht geschehen, da die weitere Korrespondenz von unserer Seite ausschließlich auf postalischem Weg erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zeit für Brot, Frankfurt am Main [#62861]
Datum
19. August 2019 10:43
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Entscheidung: Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 des VIG soll der Antrag abgelehnt werden, wenn durch die Bearbeitung des Antrags die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde“. Derzeit liegen hiesiger Behörde über 600 Anträge entsprechende vor. Die Bearbeitung eines jeden Antrages bedeutet einen enormen Zeitaufwand. Für jeden Antrag würden mindestens 1,5 Arbeitsstunden anfallen. Die Einlegung etwaiger Rechtsmittel und deren Aufwand und Auswirkungen, wie bspw. eine erhebliche Verfahrensverzögerung von regelhaft mehreren Monaten, wurden hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Der Ablauf eines VIG-Verfahrens ist präzise geregelt, so dass hierbei eine Vielzahl an rechtlichen Hürden zu nehmen ist, was ein hohes Maß an Aufwand bedingt. Im Einzelnen stellt sich ein VIG-Verfahren wie folgt dar: I. Nach Eingang des Antrages erfolgt folgende Prüfung: · Ist der Antrag konkret genug? · Welcher Tatbestand nach § 2 VIG liegt vor? · Ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben? II. Sodann erfolgt die Eingangsbestätigung an den/die Antragsteller/in, ggf. mit · der etwaigen Bitte um Konkretisierung oder die Abgabe wegen Unzuständigkeit. Hierbei sind folgende Hinweise sind an den/die Antragsteller/in zu richten: · Die Bescheidungsfrist beträgt max. zwei Monate bei Beteiligung Dritter; · Nach der Entscheidung über den Antrag ist die Offenlegung des Namens und der Anschrift des/der Antragsteller/s/in auf die Nachfrage durch den Dritten möglich; · Mitteilung voraussichtlicher Kosten (vorher zu ermitteln, i. d. R. kostenfrei). III. Anschließend erfolgt die Anhörung des Dritten. · Die maßgebliche Frist zur Äußerung beträgt hierbei zwei Wochen. IV. Danach ergeht der Bescheid an den/die Antragsteller/in (mit Zustellungsurkunde) mit der Entscheidung, ob · der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt wird oder nicht; · die Auskunftserteilung erfolgt 14 Tage nach Bestandskraft bzw. 14 Tage nach Bekanntgabe an den Dritten im Falle von Auskünften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. VIG; · ggf. Kostenentscheidung. V. Hiernach erfolgt die Bekanntgabe an den Dritten (mit Zustellungsurkunde) mit einem · Anschreiben mit Übersendung einer Kopie des Bescheides nach IV. ohne Angabe des/der Antragsteller/s/in; · Im Falle der Nachfrage des Dritten erfolgt die Offenlegung des Namens und Anschrift des/der Antragsstellers/in. VI. Erst dann erfolgt die schriftliche Auskunftserteilung an den/die Antragsteller/in · nach Fristablauf (siehe IV). Durch den erheblichen Zeitaufwand werden die originären Pflichtaufgaben der hiesigen Behörde erheblich beeinträchtigt. Dies liegt auch keinesfalls in dem Interesse des Verbrauchers. Die Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung sind präventive Maßnahmen, um die Verbraucher zu schützen. Es werden im Jahr ca. 3900 Plankontrollen und ca. 1680 Nachkontrollen durchgeführt. Diese finden unangekündigt statt. Daneben müssen zudem Schnellwarnungen bearbeitet und allgemeine Verbraucherbeschwerden verfolgt werden. Dazu kommt noch die Entnahme von Lebensmittelproben und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Derzeit können wir aufgrund der oben aufgeführten Aufgaben bereits nur knapp über 50 % der amtlichen Plankontrollen erfüllen. Die personellen Kapazitäten sind somit bereits vollends ausgeschöpft, so dass eine Bearbeitung der vorliegenden Anträge nach dem VIG zu einer konkreten und unmittelbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung hiesiger Behörde führen würde. Wir bedauern, Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen