Kontrollbericht zu Zellersee Café, Bad Schussenried

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zellersee Café
Zellerseeweg 1
88427 Bad Schussenried

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb nicht mehr existent.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Zellersee Café, Bad Schussenried [#43384]
Datum
16. Januar 2019 03:48
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zellersee Café Zellerseeweg 1 88427 Bad Schussenried 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsg…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zellersee Café, Bad Schussenried [#43384]
Datum
28. Januar 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 16.01.2019. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 16.01.2019 Sehr geehrter Herr Beier…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 16.01.2019
Datum
5. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Antrags vom 16.01.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie über den genannten Betrieb folgende Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG aus den beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen: - alle Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie - Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf 2 Monate verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns bis zum 20.02.2019 mit, - ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten, indem Sie den Widerspruch zurücknehmen oder ihn begründen, oder - ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden von Ihnen kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 16.01.2019 [#43384] Sehr geehrt…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 16.01.2019 [#43384]
Datum
21. Februar 2019 00:27
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 43384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Lebensmittelüberwachung: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Ihr Schreiben vom 21.02.2019 (Az.: 37-428…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Ihr Schreiben vom 21.02.2019 (Az.: 37-4283)
Datum
25. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Betrieb „ Zellersee Cafe“, Zellerseeweg 1, 88427 Bad Schussenried im Frühjahr 2018 offiziell abgemeldet wurde und ist daher nicht mehr existent. Mit freundlichen Grüßen