Kontrollbericht zu Zeughaus Stuben, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zeughaus Stuben
Bürgermeister-Fischer-Straße 5
86150 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    17. Januar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zeughaus Stuben, Augsburg [#36264]
Datum
14. Januar 2019 12:24
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zeughaus Stuben Bürgermeister-Fischer-Straße 5 86150 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nach…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zeughaus Stuben, Augsburg [#36264]
Datum
21. Januar 2019 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Wir fordern Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.") zurückzunehmen. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 05.02.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit ändere ich meinen Widerspruch wie folgt: Einer Weitergabe meiner pe…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zeughaus Stuben, Augsburg [#36264]
Datum
22. Januar 2019 13:33
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit ändere ich meinen Widerspruch wie folgt: Einer Weitergabe meiner persönlichen Daten (Name und Anschrift) an das genannte Lebensmittelunternehmen stimme ich zu, sofern es diese anfordert. Bitte setzen Sie mich gemäß Art. 15 DSGVO in Kenntnis, sofern dies erfolgt. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücknahme Ihres Widerspruchs werden wir wie angekündigt mit der Anhörung des dri…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zeughaus Stuben, Augsburg [#36264]
Datum
22. Januar 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücknahme Ihres Widerspruchs werden wir wie angekündigt mit der Anhörung des drittbetroffenen Lebensmittelunternehmers fortfahren. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG eine spezialgesetzliche Regelung im Sinne von Art. 1 Abs. 5 Bayerisches Datenschutzgesetz darstellt. Die Bestimmungen über die von Ihnen dargestellte "DSGVO-konforme" Informationspflicht aus Art. 15 DSGVO kommt damit nicht zur Anwendung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,9 MB

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
4,7 MB