Kontrollbericht zu Zeynep Döner und Pizza, Wilhelmsdorf

1. Haben im folgenden Betrieb bereits lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattgefunden, wenn ja wann?
Zeynep Döner und Pizza
Riedhauser Straße 1
88271 Wilhelmsdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zeynep Döner und Pizza, Wilhelmsdorf [#214279]
Datum
4. März 2021 15:02
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Haben im folgenden Betrieb bereits lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattgefunden, wenn ja wann? Zeynep Döner und Pizza Riedhauser Straße 1 88271 Wilhelmsdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214279/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2021. Eine Nachricht ist auf d…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. März 2021 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. März 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
437,1 KB
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz mit Bezug auf Ihren o. g. Antrag ergehen f…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
26. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
604,9 KB
geschwärzt
1,6 MB
mit Bezug auf Ihren o. g. Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten wie beantragt zwei Kontrollberichte über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebes [...] Der Informationszugang erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe vorliegender Entscheidung. Der Informationszugang erfolgt durch Übersendung der beiden Kontrollberichte. Die weitere Verwendung, ggf. Veröffentlichung der Informationen, liegt in Ihrem Verantwortlichkeitsbereich. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz in der Anlage erhalten Sie, wie mit Besch…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
in der Anlage erhalten Sie, wie mit Bescheid vom 26.05.2021 entschieden, die Kontrollberichte über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen des Betriebes Zeynep Döner und Pizza, Riedhauser Straße 1, 88271 Wilhelmsdorf.