Kontrollbericht zu Zollhaus, Pfullendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zollhaus
Otterswanger Straße 5/6
88630 Pfullendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zollhaus, Pfullendorf [#45865]
Datum
18. Januar 2019 14:53
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zollhaus Otterswanger Straße 5/6 88630 Pfullendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Vielen Dank für Ihren Antrag! Der Eingang des unten genannten Antrages wird bestätigt. Eine Herausgabe von Kontr…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zollhaus, Pfullendorf [#45865]
Datum
23. Januar 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Vielen Dank für Ihren Antrag! Der Eingang des unten genannten Antrages wird bestätigt. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat auf zwei Monate verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Der Informationszugang bzgl. Ihres Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ggf. nur auf postalischem Wege. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zollhaus, Pfullendorf [#45865]
Datum
29. Januar 2019 10:57
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Wie in der ursprünglichen Anfrage bereits genannt, beziehe ich meine Anfrage auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie eventuelle Antworten ausschließlich an folgende e'mail-Adresse z…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Zollhaus, Pfullendorf [#45865]
Datum
31. Januar 2019 16:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie eventuelle Antworten ausschließlich an folgende e'mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Zollhaus Pfullendorf Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer e'mail vom 29.01.2019 10:57 Uhr haben Sie bzgl. d…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
Zollhaus Pfullendorf
Datum
14. Februar 2019 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer e'mail vom 29.01.2019 10:57 Uhr haben Sie bzgl. der Auskunftsanfrage folgende Bedingung gestellt: "Sollte der betroffenen Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage (nach Ihrem Namen und Adresse) stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann , ob ich den Antrag ggf. zurücknehmen werde". Es ist mit dem Schutzzweck des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nicht vereinbar, Anträge nach dem VIG unter der von Ihnen vorgegebenen Bedingung weiter zu bearbeiten. Entsprechend § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes BW weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr bedingter Antrag nur bearbeitet und beantwortet werden kann, wenn er bedingungslos und ohne diese Einschränkung gestellt wird. D.h., die Verbraucherinformation an Sie erfolgt nur, wenn Sie die o.g,. Bedingung zurücknehmen, so dass auf Nachfrage des betroffenen Betriebes Ihr Name und Ihre Adresse an den Betrieb genannt werden kann. Sofern Sie dies nicht wollen, besteht auch die Möglichkeit, die Auskunftsanfrage zurückzunehmen. Bitte teilen Sie uns bis 28.02.2018 mit, ob Ihr Name und Ihre Adresse mitgeteilt werden darf oder Sie die Anfrage zurückziehen. Antworten Sie bitte an die e'mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zollhaus Pfullendorf [#45865] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gestatte ich Ihnen die Weitergabe der notw…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zollhaus Pfullendorf [#45865]
Datum
1. April 2019 15:32
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gestatte ich Ihnen die Weitergabe der notwendigen Daten. Mein Antrag bleibt also bestehen mit meiner Namensnennung ggü. dem Betrieb. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zollhaus Pfullendorf [#45865] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gestatte ich Ihnen die Weitergabe der notw…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zollhaus Pfullendorf [#45865]
Datum
1. April 2019 15:39
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit gestatte ich Ihnen die Weitergabe der notwendigen Daten. Mein Antrag bleibt also bestehen mit meiner Namensnennung ggü. dem Betrieb. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
positiver Bescheid
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
positiver Bescheid
Datum
3. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
923,1 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Auskunft
geschwärzt
512,0 KB