Kontrollbericht zu Zucchero, Bodenmais

Anfrage an: Landratsamt Regen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zucchero
Kötztinger Straße 22
94249 Bodenmais

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zucchero, Bodenmais [#45947]
Datum
18. Januar 2019 17:49
An
Landratsamt Regen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zucchero Kötztinger Straße 22 94249 Bodenmais 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.01.2019 17:50 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.01.2019 17:50
Datum
21. Januar 2019 08:14
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
8,6 KB


Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 18.01.2019 17:50 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb (sog. "Dritten") widersprochen. Die Behörde, hier das Landratsamt Regen, ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage des Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht nicht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren im Antrag vom 18.01.2019 erklärten Widerspruch ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.") zurückzunehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird. 2. Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aufgrund haftungsrechtlicher Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Soweit Sie uns nicht bis zum 07.02.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an den angesprochenen Betrieb zurücknehmen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.01.2019 17:50 [#45947] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.01.2019 17:50 [#45947]
Datum
21. Januar 2019 17:40
An
Landratsamt Regen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für de schnelle Reaktion. Ich stimme der Weitergabe meiner Daten zu und bitte Sie die Anfrage zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Regen
Bekanntgabe der Entscheidung über Informationsgewährung
Von
Landratsamt Regen
Via
Briefpost
Betreff
Bekanntgabe der Entscheidung über Informationsgewährung
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
735,2 KB