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Kontrollbericht zu Zum alten Bahnhof, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum alten Bahnhof
Odemanns Heck 5
21039 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> …
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum alten Bahnhof, Hamburg [#157322]
Datum
11. Juli 2019 17:37
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum alten Bahnhof Odemanns Heck 5 21039 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
WG: Anfrage nach dem VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> das Bezirksamt hat den von Ihnen benannten Betr…
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Sehr geehrte<Information-entfernt> das Bezirksamt hat den von Ihnen benannten Betrieb gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informiert und angehört. Rechtsmittel gegen die Erteilung der Auskunft wurden nicht eingelegt, auch eine Nachfrage gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen wurde bislang nicht gestellt. Wir sind aber auch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet diese auf Nachfrage des Betriebes offen zu legen, wenn Sie keine Gründe darlegen, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Sie werden deshalb um Mitteilung - innerhalb einer Woche - gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Postanschrift mit. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.