Guten Tag,
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage zu "Zum alten Brunnen". Ihr Antrag wird aus den nachfolgenden Gründen nicht bearbeitet. Ich sichere Ihnen jedoch zu, Ihren Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages erkennbar ist.
Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation "foodwatch" und "fragdenstaat.de" innerhalb kurzer Zeit mit derartigen Anträge überflutet. Die arbeitsintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentliche Aufgabe der Überwachung in den Betrieben. Mittlerweile liegen über 90 Anträge vor, die größtenteils abgearbeitet sind.
Die Erfahrungen zeigen jedoch in vielen Mails und Telefonaten, dass die Antragsteller bei "fragdenstaat.de" im Unklaren gelassen werden, dass sie einen formellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen und dieses unter Wahrung der Rechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes umfangreiches Verwaltungsverfahren mit Anhörungen, Bescheiderteilungen, Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren in Gang setzt. Es wird offensichtlich angedeutet, dass mit wenigen Klicks die Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörden öffentlich wären.
In den ersten 3 Monaten sind über das Portal 81 Anträge eingegangen, davon wurden 16 Anträge, also rund 20 % wieder zurückgezogen, nachdem den Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben. Nach derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Davon haben lediglich 2 Antragsteller, also rund 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch gemacht, alle anderen haben sich nie wieder geäußert.
Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller, der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an den konkreten Informationen hat. Deshalb kann der Kreis Steinfurt die Bindung von Personalkapazitäten für Anträge über das Portal "fragdenstaat.de" im Hinblick auf die Verwendung von Steuergeldern nicht mehr verantworten und wird deshalb diese Anträge wegen fehlender Ernsthaftigkeit nicht mehr bearbeiten.
Damit ist keineswegs Ihr individuelles Recht auf Verbraucherinformation beschnitten. Wie gesagt, werde ich Ihren Antrag dann bearbeiten, wenn er in anderer Form mit erkennbarer Ernsthaftigkeit gestellt wird.
Hinweise zum Datenschutz
Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter:
Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;
Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>;
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>.
2. Datenerhebung:
Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO
3. Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister).
4. Datenweitergabe an Dritte
Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.
5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden.
Freundliche Grüße