Kontrollbericht zu Zum alten Cohrs, Bad Bevensen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum alten Cohrs
Brückenstraße 5
29549 Bad Bevensen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum alten Cohrs, Bad Bevensen [#43011]
Datum
15. Januar 2019 21:21
An
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum alten Cohrs Brückenstraße 5 29549 Bad Bevensen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach § 4 Verbraucherinformationsge…
Von
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum alten Cohrs, Bad Bevensen [#43011]
Datum
23. Januar 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Claim_-_farbe.gif
4,6 KB
Wappen_sw_Landkreis.png
34,1 KB


Sehr geehrte Antragstellerin, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 15.01.2019. In Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Nach § 5 Abs. 2 VIG habe ich allerdings auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Anschrift dem Betrieb offenzulegen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich bis spätestens 08.02.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Außerdem bitte ich zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vorder- und Rückseite). Alternativ können Sie Ihre Identität auch unter Vorlage Ihres Personalausweises bei mir im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen, zu den Geschäftszeiten nachweisen. Ich empfehle die vorherige Vereinbarung eines Termins. Ohne Nachweis Ihrer Identität kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Eine Herausgabe des Kontrollberichtes ist nicht möglich, da sich in diesem auch solche Informationen befinden, die nichts mit etwaigen festgestellten Abweichungen zu tun haben und nicht bekannt gegeben werden dürfen wie etwa Jahresumsatzzahlen oder die Namen der beider Kontrolle anwesenden Personen. Auch sind sogenannte Global- oder Ausforschungsanträge nicht zulässig. Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Antrages und um Mitteilung, welche Informationen zu festgestellten nicht zulässigen Abweichungen Sie konkret begehren. Ferner gehe ich bei Ihrem Antrag davon aus, dass Sie sich an dem Projekt "Topf Secret" von foodwatch und FragDenStaat beteiligen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass anders als dargestellt auch von uns aus, unter bestimmten Voraussetzungen, Informationen über Kontrollen veröffentlich werden. So informiert nach § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist. Diese Veröffentlichungen können Sie unter folgenden Link finden: http://www.verstoesse.lebensmittel-futt… Bei Fragen können Sie sich gerne an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlic…
An Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum alten Cohrs, Bad Bevensen [#43011]
Datum
25. Januar 2019 14:23
An
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>