Kontrollbericht zu Zum Athos, Oschersleben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Athos
Triftstraße 3
39387 Oschersleben (Bode)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Athos, Oschersleben [#217246]
Datum
2. April 2021 16:24
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Athos Triftstraße 3 39387 Oschersleben (Bode) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217246/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf In…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
9. April 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz für das Restaurant: Zum Athos Triftstraße 3 39387 Oschersleben (Bode) Ihr Antrag wird bearbeitet. Da Sie im vorliegenden Fall Informationen über einen Dritten begehren, ist dieser zu beteiligen. Daher verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 VIG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Amtlicher Tierarzt
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr …
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihrem Antrag auf Herausgabe von Kontrollberichten zum Restaurant Zum Athos Triftstr. 3 39387 Oschersleben wird zugestimmt. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gemäß §5 Abs. 2 Satz 3 VIG auch dem beteiligten Dritten, dem Betreiber der angefragten Betriebstätte bekannt zu geben. Dies erfolgt mit Schreiben gleichen Datums. Der Zugang zu der nachgesuchten Information erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Inhalts der letzten zwei Kontrollberichte an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an den Dritten. Dem beteiligen Lebensmittelunternehmer wird somit ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtbehelfen eingeräumt. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern des angehörten Dritten und der Lebensmittelüberwachungsbehörde sind nicht Bestandteil dieser Mittelung und deswegen geschwärzt. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ergeht dieser Bescheid kostenfrei. Rechtbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Amtlicher Tierarzt

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Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen die beantragten Kontr…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
hier: amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen die beantragten Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachung zum Restaurant "Zum Athos, Triftstr. 3, 39387 Oschersleben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Amtlicher Tierarzt