Kontrollbericht zu Zum Burgwall, Sternberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Burgwall
Kastanienallee 38
19406 Sternberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Burgwall, Sternberg [#260158]
Datum
3. Oktober 2022 19:14
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Burgwall Kastanienallee 38 19406 Sternberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260158/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung zum Antrag 260158 nach VIG vom 03.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit be…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag 260158 nach VIG vom 03.10.2022
Datum
11. Oktober 2022 08:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres vollständigen Antrages 260158 vom 03.10.2022 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb Zum Burgwall, Kastanienallee 38, 19406 Sternberg begehren. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Bescheid nach Prüfung Ihres Antrages 260158 vom 03.10.2022 auf Informationszugang nach VIG, wird Ihnen dieser gewä…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
21. November 2022
Status
Warte auf Antwort
nach Prüfung Ihres Antrages 260158 vom 03.10.2022 auf Informationszugang nach VIG, wird Ihnen dieser gewährt. Der Informationszugang erfolgt durch postalische Übersendung der Dokumente. Da gemäß § 5 Absatz 4 VIG der Informationszugang erst erfolgen darf, wenn die Entscheidung dem Betreiber mitgeteilt wurde, erfolgt die Übersendung der Kopien nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides. Die Zuständigkeit des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ergibt sich aus § 4 VIG, wonach die nach Landesrecht zuständige Stelle zuständig ist. Gemäß Lebensmittelzuständigkeitenlandesverordnung (LZustLVO M-V) ist das o.g. Amt die sachlich und örtlich zuständige Behörde und damit zum Erlass dieses Bescheides berechtigt. Die beiden zum Zeitpunkt der Antragstellung letzten Betriebsüberprüfungen fanden am 24.11.2021 und 09.06.2022 statt. Sie erhalten eine Kopie des Kontrollberichtes zur Kontrolle vom 09.06.2022 zu den dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bekannten nicht zulässigen Abweichungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten (Namen, Adressen, Geburtsdaten etc.) unkenntlich gemacht werden. Die Kontrolle vom 24.11.2021 verlief ohne die Feststellung von Beanstandungen. Deshalb wird auf die Herausgabe des dazugehörigen Kontrollberichts verzichtet.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Informationszugang unter Bezug auf den Bescheid vom 03.10.2022 zu Ihrem Antrag 260158 erhalten Sie die angefragten…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
7. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
unter Bezug auf den Bescheid vom 03.10.2022 zu Ihrem Antrag 260158 erhalten Sie die angefragten Kontrollberichte zum o.g. Betrieb. Die beiden zum Zeitpunkt der Antragstellung letzten Betriebsüberprüfungen fanden am 24.11.2021 und 09.06.2022 statt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#260158]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Burgwall, Sternberg“…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#260158]
Datum
31. Dezember 2022 10:21
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Burgwall, Sternberg“ vom 03.10.2022 (#260158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre VIG Anfrage zu den Betrieben "Zum Burgwall" und "Landhaus Wittenburg" Sehr << Antra…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre VIG Anfrage zu den Betrieben "Zum Burgwall" und "Landhaus Wittenburg"
Datum
2. Januar 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Kontrollberichte zu den von Ihnen beantragten Betrieben "Zum Burgwall" und "Landhaus Wittenburg" gingen per Post am 07.12.2022 raus und müssten dementsprechend schon bei Ihnen angekommen sein. Bitte prüfen Sie erneut, ob Sie die Schreiben von uns bekommen haben. Falls Sie wider Erwarten nichts vorliegen haben, schicken wir Ihnen die Schreiben mit dazugehörigen Kontrollberichten gern unverzüglich erneut per Post zu. Melden Sie sich dafür bitte dann noch einmal bei uns. Mit freundlichen Grüßen

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