Kontrollbericht zu Zum Schockelgaul, Forst an der Weinstraße

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Schockelgaul
Weinstraße 96
67147 Forst an der Weinstraße

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    17. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Schockelgaul, Forst an der Weinstraße [#251338]
Datum
13. Juni 2022 20:26
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Schockelgaul Weinstraße 96 67147 Forst an der Weinstraße 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251338/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Zum Schockelgaul, Forst an der …
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Zum Schockelgaul, Forst an der Weinstraße [#251338]
Datum
22. August 2022 21:01
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Zum Schockelgaul, Forst an der Weinstraße“ vom 13.06.2022 (#251338) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
14. September 2022
An
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Status
Untätigkeitsklage
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Auskunft
geschwärzt
1,6 MB
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.12.2022 (Antrag Nummer #251338) Sehr geehrte/r Antrags…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.12.2022 (Antrag Nummer #251338)
Datum
16. Februar 2023 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image002.jpg
2,3 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, vielen Dank für o. g. Antrag. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.12.2022 (Antrag Nummer #251338) Sehr geehrte/r Antrags…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.12.2022 (Antrag Nummer #251338)
Datum
17. Februar 2023 07:24
Status
image002.jpg
2,3 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, wegen eines Datenbankfehlers wurde bei der Erstellung ein falscher Datensatz ausgewählt, dem entsprechend ging auch keine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie heraus. Sie erhalten umgehend Nachricht unter der aktuellen Fallnummer. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen