Kontrollbericht zu Zur Alten Post, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Alten Post
Rondorfer Hauptstraße 22
50997 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Riesen-Mallmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Oliver Riesen-Mallmann
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Alten Post, Köln [#150227]
Datum
12. Juni 2019 11:53
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Alten Post Rondorfer Hauptstraße 22 50997 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Riesen-Mallmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Riesen-Mallmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Riesen-Mallmann
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrter Herr Riesen- Mallmann, Ihre Anfrage vom 12.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf h…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Alten Post, Köln [#150227]
Datum
12. Juni 2019 17:35
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Riesen- Mallmann, Ihre Anfrage vom 12.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtergesetz (LFGB) sieht u.a. in §40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid
Datum
13. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Oliver Riesen-Mallmann
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid [#150227] Sehr…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Oliver Riesen-Mallmann
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid [#150227]
Datum
29. Oktober 2019 11:26
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Alten Post, Köln“ vom 12.06.2019 (#150227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Riesen-Mallmann Anfragenr: 150227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/150227 Postanschrift Oliver Riesen-Mallmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oliver Riesen-Mallmann
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid [#150227] Sehr…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Oliver Riesen-Mallmann
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG vom 12.06.2019 für Zur Alten Post, hier Bescheid [#150227]
Datum
26. April 2020 14:32
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Alten Post, Köln“ vom 12.06.2019 (#150227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 286 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Riesen-Mallmann Anfragenr: 150227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/150227 Postanschrift Oliver Riesen-Mallmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ic…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
26. April 2020 14:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bitte um Verständnis, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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