Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Hochbrücke
Hauptstraße 105
25712 Hochdonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Holger Schäfer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
21. Januar 2019 09:17
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Hochbrücke Hauptstraße 105 25712 Hochdonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
18. Februar 2019 16:43
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.wmz
258,5 KB
KontrollberichtzuZurHochbrckeHochdonn.eml
6,5 KB
image002.png
37,4 KB


Sehr geehrter Herr Schäfer, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Dithmarschen. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Freundliche Grüße
Holger Schäfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ v…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: AW Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
23. März 2019 08:50
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ vom 21.01.2019 (#46773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, in Ihrem Antrag vom 21.01.2019 haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschr…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: AW Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
27. März 2019 12:14
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

image001.png
11,7 KB
image002.png
33,9 KB


Sehr geehrter Herr Schäfer, in Ihrem Antrag vom 21.01.2019 haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an Dritte widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Wir haben Sie bereits mit Email vom 18.02.2019 darüber in Kenntnis gesetzt und Sie darum gebeten, uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auch unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Leider ist eine entsprechende Mitteilung Ihrerseits bislang nicht erfolgt, sodass wir den Antrag derzeit nicht weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
Holger Schäfer
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: AW Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
27. März 2019 19:17
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Holger Schäfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ v…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: AW Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
6. April 2019 10:01
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ vom 21.01.2019 (#46773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen an…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
18. April 2019 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schäfer, aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegend meinen Bescheid vom 18.04.2019. Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein habe ich zeitgleich über die Aufnahme der Bearbeitung Ihres Antrages informiert. Mit freundlichen Grüßen
Holger Schäfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochd…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
27. April 2019 09:21
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ vom 21.01.2019 (#46773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, in Ihrer Email vom 27. April 2019 schreiben Sie, dass über Ihren Antrag nach dem Ver…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
29. April 2019 08:37
Status
Warte auf Antwort
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11,7 KB
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33,9 KB


Sehr geehrter Herr Schäfer, in Ihrer Email vom 27. April 2019 schreiben Sie, dass über Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (#46773) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit entschieden worden sei und erkundigen sich nach dem Stand Ihrer Anfrage. Tatsächlich hat die zuständige Behörde des Kreises Dithmarschen über den in Rede stehenden Antrag jedoch bereits mit Bescheid vom 18. April 2019 entschieden. Dies ist unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-zur-hochbrucke-hochdonn/ auch öffentlich einsehbar. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass es sich bei Ihrer Email um ein technisches Versehen handelt. Mit freundlichen Grüßen
Holger Schäfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochd…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
7. September 2019 19:17
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn“ vom 21.01.2019 (#46773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen an…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
10. September 2019 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schäfer, aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegend meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Holger Schäfer
Guten Morgen Frau Maaßen, vielen Dank für die Information. In der Vergangenheit habe ich über Dr. Seulen Anfragen …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
10. September 2019 09:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen Frau Maaßen, vielen Dank für die Information. In der Vergangenheit habe ich über Dr. Seulen Anfragen lassen, ob es sein kann, das Betriebe vorher wissen, wann eine Überprüfung ansteht? Ich muss wohl davon ausgehen, dass der Termin bei "Zur Hochbrücke" am 14.12.19 ein Druckfeler ist. ... Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Schäfer, bei dem Datum "14.12.2019" handelt es sich leider um einen Schreibfehler. D…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
10. September 2019 09:11
Status
Sehr geehrter Herr Schäfer, bei dem Datum "14.12.2019" handelt es sich leider um einen Schreibfehler. Das Datum muss richtig "14.12.2016" lauten. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Holger Schäfer
Hallo << Anrede >> mir stellt sich die Frage, warum Betriebe, wenn es doch keine Beanstandungen gab in…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Holger Schäfer
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kontrollbericht zu Zur Hochbrücke, Hochdonn [#46773]
Datum
10. September 2019 12:23
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> mir stellt sich die Frage, warum Betriebe, wenn es doch keine Beanstandungen gab innerhalb der nächsten 56 Tage wieder geprüft werden und dann 3 Jahre nicht? In Anbetracht der Tatsache, dass es doch keine Beanstandungen gegeben hat, bitte ich Sie mir, gerne auch persönlich, die angefragten Kontrollberichte gem. Paragraph 39LFGB u. Artikel 9VO (EG) Nr. 882/2004 zukommen zu lassen. ... Mit freundlichen Grüßen Holger Schäfer Anfragenr: 46773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>