Kontrollbericht zu Zur Krabbenschänke, Bretten

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Krabbenschänke
Im Ruiter Tal 29
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    3. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Krabbenschänke, Bretten [#51622]
Datum
27. Januar 2019 12:12
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Krabbenschänke Im Ruiter Tal 29 75015 Bretten 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden le…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Krabbenschänke, Bretten [#51622]
Datum
19. Februar 2019 22:10
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Krabbenschänke Im Ruiter Tal 29 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 51622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in bereits mit Schreiben vom 29.01.2019 bestätigten wir den Eingang Ihres Antrags nach …
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: AW: Kontrollbericht zu Zur Krabbenschänke, Bretten [#51622]
Datum
20. Februar 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bereits mit Schreiben vom 29.01.2019 bestätigten wir den Eingang Ihres Antrags nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu o.g. Betrieb. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Schreiben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Az. 42.44001; 42.45001-509.4283.5-4614801 Aufgrund Ihres Antrags vom 27.01.2019 ergeht folgende Verfügung: I. Ihr…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Az. 42.44001; 42.45001-509.4283.5-4614801
Datum
14. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Aufgrund Ihres Antrags vom 27.01.2019 ergeht folgende Verfügung: I. Ihrem Antrag ... wird stattgegeben. II. Der Informationszugang wird frühestens am 01.04.2019 per Übersendung eines Aktenvermerkes gewährt. III. Diese Verfügung ergeht kostenfrei. ... An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass dem oder der Dritten die Verfügung mit Informationsauskunft bekannt gegeben wird. ... Der Informationszugang wird Ihnen durch die Übersendung eines Aktenvermerkes nach einem Zeitraum von 14 Tagen (nach Zustellung der Verfügung) gewährt.