Kontrollbericht zu Zur Post, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Post
Mühltor 6
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Post, << Adresse entfernt >> [#158415]
Datum
14. Juli 2019 16:10
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Post Mühltor 6 << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in auch Ihre 2. Anfrage vom 14.07.19 ist bei uns elektronisch am 14.07.19 eingegangen. …
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Post, << Adresse entfernt >> [#158415]
Datum
15. Juli 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auch Ihre 2. Anfrage vom 14.07.19 ist bei uns elektronisch am 14.07.19 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Sie sind bereit, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden. Diesbezüglich weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf wird Ihnen, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1dbae3e2-581b-4cc1-b690-05140252b28b.jpeg
2,0 MB
29082019_geschwaerzt.pdf
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