Kontrollbericht zu Zur Rose, Heppenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Rose
Hambacher Tal 76
64646 Heppenheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Rose, Heppenheim [#52176]
Datum
27. Januar 2019 20:00
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Rose Hambacher Tal 76 64646 Heppenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist hi…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
29. Januar 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.png
481 Bytes


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist hier eingegangen. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern. Neben Ihrer Anfrage ist ein Eingang einer Vielzahl ähnlicher Anfragen zu verzeichnen. Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aus Datenschutzgründen entsprechende Anträge nur auf dem Postweg bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in mit beigefügter Anfrage vom 28.01.2019 hatten Sie um Informationen zu lebensmittelrechtlich…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Rose, Heppenheim [#52176]
Datum
16. Februar 2021 10:11
Status
Sehr Antragsteller/in mit beigefügter Anfrage vom 28.01.2019 hatten Sie um Informationen zu lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes "Zur Rose", Hambacher Tal 76, 64646 Heppenheim gebeten. Der entsprechende Lebensmittelunternehmer hat gegen den von der Behörde erlassenen Bescheid bezüglich der geplanten Informationsgewährung im Mai 2019 Rechtsmittel eingelegt. Dieses Verfahren ist immer noch rechtsanhängig. Gemäß vorliegendem Gewerberegisterauszug wurde das entsprechende Gewerbe zwischenzeitlich abgemeldet. Um das Verwaltungsverfahren letztendlich abschließen zu können, möchten wir Sie um Mitteilung bitten, ob Ihrerseits vor diesem Hintergrund noch eine Bescheidungsinteresse besteht, oder ob der Antrag als hinfällig betrachtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen