Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Rumpelkiste
Schmelzestraße 14
78564 Wehingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen [#171796]
Datum
9. Dezember 2019 10:43
An
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Rumpelkiste Schmelzestraße 14 78564 Wehingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 09.12.2019. Wir wer…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen [#171796]
Datum
11. Dezember 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 09.12.2019. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gem. § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.     Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen“ vo…
An Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen [#171796]
Datum
11. Januar 2020 17:31
An
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen“ vom 09.12.2019 (#171796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist der Betrieb vor unserer Ents…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen [#171796]
Datum
13. Januar 2020 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist der Betrieb vor unserer Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang anzuhören. In dem Fall verlängert sich nach § 5 Abs. 2 die Entscheidungsfrist, wie wir Ihnen in unserer E-Mail vom 11.12.2019 mitgeteilt haben, von einem Monat um einen weiteren Monat. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird daher bis zum 11.02.2020 erfolgen.     Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in in der gestrigen E-Mail haben wir Ihnen die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage bis…
Von
Landratsamt Tuttlingen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Rumpelkiste, Wehingen [#171796]
Datum
14. Januar 2020 14:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der gestrigen E-Mail haben wir Ihnen die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage bis zum 11.02.2020 mitgeteilt. Da Sie Ihre Anfrage jedoch am 09.12.2019 gestellt haben, endet die Frist am 09.02.2020. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird daher bis zum 09.02.2020 erfolgen.     Mit freundlichen Grüßen