Kontrollbericht zu Zwieseler Waldhaus, Lindberg

Anfrage an: Landratsamt Regen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zwieseler Waldhaus
Zwieslerwaldhaus 28
94227 Lindberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zwieseler Waldhaus, Lindberg [#130505]
Datum
11. April 2019 18:14
An
Landratsamt Regen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zwieseler Waldhaus Zwieslerwaldhaus 28 94227 Lindberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16
Datum
12. April 2019 09:57
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
8,6 KB


Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 11.04.2019 18:16 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen außerdem Folgendes mit: Die Informationsgewährung wird, soweit dem Antrag entsprochen wird, aufgrund haftungsrechtlicher Fragestellungen ausschließlich postalisch erfolgen. Uns liegt jedoch von Ihnen keine vollständige Postanschrift vor. Somit kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden, solange Sie uns nicht Ihre vollständige Postanschrift mitteilen. Soweit Sie uns nicht bis spätestens 23.04.2019 Ihre vollständige Postanschrift mitteilen, werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16 [#130505] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Landratsamt Regen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16 [#130505]
Datum
16. April 2019 14:02
An
Landratsamt Regen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Regen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. April 2019 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Regen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der…
Von
Landratsamt Regen
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 11.04.2019 18:16
Datum
2. Dezember 2019 15:05
Status
image002.jpg
8,6 KB


Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG per E-Mail vom 11.04.2019 18:16 Ihre Mitteilung per E-Mail vom 26.06.2019 08:44 - Rücknahme des vorgenannten Antrags Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 26.06.2019 haben Sie den o. g. Antrag zurückgezogen. Das gegenständliche Verfahren wurde zwischenzeitlich auch eingestellt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen