Kontrollbericht zur Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Krankenkassen

Ihren letzten Prüfbericht zu den Krankenkassen bezüglich der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Sollte eine entsprechende (zumindest stichprobenartige) Überprüfung bisher nicht stattfinden, so rege ich diese hiermit an.

Anhand einiger zufällig ausgewählter Beispiele von dieser Internetplattform ist erkennbar, dass eine fristgerechte und gesetzeskonforme Beantwortung der Fragen eher die Ausnahme als die Regel darstellt.

1) Durch eine einfache Filterregel im E-Mailprgramm lässt sich erkennen, ob es sich um eine normale Kundenanfrage
oder eine Anfrage mittels Internetportal Fragdenstaat.de handelt.

Es ist in diesem Zusammenhang zumindest grob fahrlässig, nach Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer oder Telefonnummer zu fragen.
Teilt ein unerfahrener Anfrager die geforderten Daten mit, so ist damit ein dauerhafter und gravierender Missbrauch möglich!!!

Zitat:
Bitte teilen Sie uns daher Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift oder Ihre Versichertennummer mit - gern auch per Telefon.
https://fragdenstaat.de/anfrage/untersuchung-zu-fehlabrechnungen-von-kliniken/#nachricht-17794

2) Zunächst ist hier m.E. das IFG beachtlich und nicht irgendwelche anderen Gesetze.
Ein Anfragen nach internen Leitfäden, Arbeitsverfahren etc. erscheint mir gemäß IFG legitim; dies wird hier aber bestritten.
https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-des-mdks/#nachricht-83871
darin

Gibt es einen ZWINGENDEN fachlichen Zusammenhang zwischen IFG-Anfrage und dem Anhang der TK?
https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-interner-dokumente-fur-die-entscheidung-zur-kostenubernahme-nach-33-sgb-v-hilfsmittel/100833/anhang/AkteneinsichtAnwendungsbereich.pdf

3) NICHT-Reaktion
https://fragdenstaat.de/anfrage/elektronische-gesundheitsakte/#nachricht-78084

4) NICHT-Reaktion - Anschrift
https://fragdenstaat.de/anfrage/37-sgb-v-absatz-1a/#nachricht-91761

5) Erst nach Vermittlung BfDI
https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-4/#nachricht-66702

6) NICHT-Reaktion
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-versicherte-und-ausgaben/#nachricht-96267

7) NICHT-Reaktion
https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen/#nachricht-66829

u.v.m

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihren letzten Pr…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zur Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Krankenkassen [#32697]
Datum
7. August 2018 22:01
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihren letzten Prüfbericht zu den Krankenkassen bezüglich der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Sollte eine entsprechende (zumindest stichprobenartige) Überprüfung bisher nicht stattfinden, so rege ich diese hiermit an. Anhand einiger zufällig ausgewählter Beispiele von dieser Internetplattform ist erkennbar, dass eine fristgerechte und gesetzeskonforme Beantwortung der Fragen eher die Ausnahme als die Regel darstellt. 1) Durch eine einfache Filterregel im E-Mailprgramm lässt sich erkennen, ob es sich um eine normale Kundenanfrage oder eine Anfrage mittels Internetportal Fragdenstaat.de handelt. Es ist in diesem Zusammenhang zumindest grob fahrlässig, nach Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer oder Telefonnummer zu fragen. Teilt ein unerfahrener Anfrager die geforderten Daten mit, so ist damit ein dauerhafter und gravierender Missbrauch möglich!!! Zitat: Bitte teilen Sie uns daher Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift oder Ihre Versichertennummer mit - gern auch per Telefon. https://fragdenstaat.de/anfrage/untersuchung-zu-fehlabrechnungen-von-kliniken/#nachricht-17794 2) Zunächst ist hier m.E. das IFG beachtlich und nicht irgendwelche anderen Gesetze. Ein Anfragen nach internen Leitfäden, Arbeitsverfahren etc. erscheint mir gemäß IFG legitim; dies wird hier aber bestritten. https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-des-mdks/#nachricht-83871 darin Gibt es einen ZWINGENDEN fachlichen Zusammenhang zwischen IFG-Anfrage und dem Anhang der TK? https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-interner-dokumente-fur-die-entscheidung-zur-kostenubernahme-nach-33-sgb-v-hilfsmittel/100833/anhang/AkteneinsichtAnwendungsbereich.pdf 3) NICHT-Reaktion https://fragdenstaat.de/anfrage/elektronische-gesundheitsakte/#nachricht-78084 4) NICHT-Reaktion - Anschrift https://fragdenstaat.de/anfrage/37-sgb-v-absatz-1a/#nachricht-91761 5) Erst nach Vermittlung BfDI https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-4/#nachricht-66702 6) NICHT-Reaktion https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-versicherte-und-ausgaben/#nachricht-96267 7) NICHT-Reaktion https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen/#nachricht-66829 u.v.m
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Soziale Sicherung
Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/Antragstellerin, dem Bundes…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018
Datum
22. August 2018 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/Antragstellerin, dem Bundesversicherungsamt liegen derzeit keine Prüfberichte bezüglich der praktischen Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die gesetzlichen Krankenkassen vor. Im übrigen weisen wir darauf hin, dass kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei anonymer Antragstellung besteht und bitten daher zukünftige Anfragen zu personalisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 [#32697] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke fü…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 [#32697]
Datum
26. August 2018 19:14
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre schnelle Auskunft. Eine kleine Nachfrage gestatten Sie mir vielleicht noch. 1) Interpretiere ich den ersten Absatz Ihrer Antwort richtig, dass die Krankenkassenüberprüfung bzgl. Einhaltung gesetzlicher Regelungen, hier InformationsFreiheitsGesetz (IFG), auch eine Ihrer Aufgaben ist. 2) Wenn nein, welche Behörde ist dann zuständig? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Soziale Sicherung
Antw: AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/Antragstellerin, …
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018
Datum
27. August 2018 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/Antragstellerin, im Rahmen der allg. Rechtsaufsicht und bei den Prüfungen des Prüfdienstes des BVA kann im Einzelfall ggf. auch das IFG eine Rolle spielen - es gibt aber keine gesonderte Prüfung oder gar einen zusammenfassenden Bericht zu diesem Themenbereich. Nach § 12 Abs. 1 IFG kann jeder den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 [#32697] Sehr geehrte Damen und Herren, vi…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG v. 8.8.18 - Az. 612-1262.1-1370/2018 [#32697]
Datum
27. August 2018 17:19
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in