Kontrollbericht zur Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz, Brandenburg an der Havel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz
Neuendorfer Straße 12
14770 Brandenburg an der Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

3. Des Weiteren bitte ich um Auskunft warum entgegen der Verpflichtenden Vorgaben aller Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie keine Spülmaschine zur Wahrung der hinreichend hygienischen Reinigung vorhanden ist.

[1] https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zur Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz, Brandenburg an der Havel [#170357]
Datum
13. November 2019 18:43
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz Neuendorfer Straße 12 14770 Brandenburg an der Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3. Des Weiteren bitte ich um Auskunft warum entgegen der Verpflichtenden Vorgaben aller Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie keine Spülmaschine zur Wahrung der hinreichend hygienischen Reinigung vorhanden ist. [1] https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grüß…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zur Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz, Brandenburg an der Havel [#170357]
Datum
14. November 2019 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Essenausgabe der Grundschule meinen, da die Ein…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zur Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz, Brandenburg an der Havel [#170357]
Datum
19. November 2019 16:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Essenausgabe der Grundschule meinen, da die Einrichtung "Hort Max Moritz" nicht der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unterliegt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe die Anfrage kurzfristig zurück, da zum Jahreswechsel der Betreiber des Ess…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zur Luckenberger Grundschule - Hort Max Moritz, Brandenburg an der Havel [#170357]
Datum
2. Dezember 2019 14:04
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe die Anfrage kurzfristig zurück, da zum Jahreswechsel der Betreiber des Essenausgabe wechselt. Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170357 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>