Kontrollbericht:11 Jobcentern (Landkreis Starnberg, Frankfurt am Main, Merzig-Wadern, Mannheim, Stormarn, Düsseldorf,Ulm, Stadt Kassel, Region Hannover, Leipzig, Landkreis Ahrweiler)

-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei

11 Jobcentern

(Landkreis Starnberg

Frankfurt am Main

Merzig-Wadern

Mannheim

Stormarn

Düsseldorf

Ulm

Stadt Kassel

Region Hannover

Leipzig

Landkreis Ahrweiler)

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den Bericht zum…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht:11 Jobcentern (Landkreis Starnberg, Frankfurt am Main, Merzig-Wadern, Mannheim, Stormarn, Düsseldorf,Ulm, Stadt Kassel, Region Hannover, Leipzig, Landkreis Ahrweiler) [#30786]
Datum
13. Juni 2018 14:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei 11 Jobcentern (Landkreis Starnberg Frankfurt am Main Merzig-Wadern Mannheim Stormarn Düsseldorf Ulm Stadt Kassel Region Hannover Leipzig Landkreis Ahrweiler) Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz # 12-302-2 II#3993 Sehr geehrtAntragsteller/in anhängendes Schreiben …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz # 12-302-2 II#3993
Datum
20. Juni 2018 06:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
737,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Auf die Gefahren einer unverschlüsselten Übermittlung von personenbezogenen Informationen als E-Mail im Internet und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Risiken weise ich hin. Ich lege daher nahe, bei weiterer Korrespondenz den Postweg zu nutzen und mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen