Kontrollbericht:Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelung Gastgewerbe (BGN

-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelung Gastgewerbe (BGN)

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den Bericht zum…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht:Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelung Gastgewerbe (BGN [#29842]
Datum
16. Mai 2018 22:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelung Gastgewerbe (BGN) Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 13-371 II#0516 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kontrollbericht:Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelung Gastgewerbe (BGN [#29842]
Datum
23. Mai 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 13-371 II#0516 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Mai 2018. Hiermit bestätige ich zunächst nur den Eingang Ihrer Eingabe. Sie wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen