Kontrollberichte

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

Kontrollberichte der Brotzeit Stube in Mistelbach.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2019
  • Frist
    19. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kontrollberich…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollberichte [#62543]
Datum
20. März 2019 22:28
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontrollberichte der Brotzeit Stube in Mistelbach.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bayreuth
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist am 20.03.2019 bei uns eingegang…
Von
Landratsamt Bayreuth
Betreff
AW: Kontrollberichte [#62543]
Datum
26. März 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist am 20.03.2019 bei uns eingegangen unter Angabe der Postanschrift „Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>“. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, ist Ihre vollständige Adresse anzugeben. Ohne entsprechende Angaben kann der Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen