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Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes

- Einordnung folgender Straßen in Begehungsklasse I oder II nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes: Prenzlauer Promenade (zwischen Ostseestraße und Granitzstraße/Rothenbachstraße), Danziger Straße/B96a (zwischen Landsberger Allee und Prenzlauer Allee)

- die letzten beiden Kontrollberichte der benannten Straßenabschnitte

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210337]
Datum
2. Februar 2021 16:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Einordnung folgender Straßen in Begehungsklasse I oder II nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes: Prenzlauer Promenade (zwischen Ostseestraße und Granitzstraße/Rothenbachstraße), Danziger Straße/B96a (zwischen Landsberger Allee und Prenzlauer Allee) - die letzten beiden Kontrollberichte der benannten Straßenabschnitte
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210337/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straß…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210337]
Datum
19. August 2021 10:22
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes“ vom 02.02.2021 (#210337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210337/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in nach den zurzeit weiter anzuwenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengese…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210337]
Datum
20. August 2021 11:34
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,5 KB


Sehr Antragsteller/in nach den zurzeit weiter anzuwenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes - Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins - (AV Straßenüberwachung) vom 14.Juli 2010, sind die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen einzuteilen und zur Überwachung in regelmäßigen Zeitabständen zu begehen. Die Zuständigkeit obliegt den jeweils örtlich zuständigen Straßen- und Grünflächenämter in ihrer Eigenschaft als Träger der Straßenbaulast. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte sind daher unter Verweis auf § 13 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) beim Bezirksamt Pankow, Straßen- und Grünflächenamt (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, web: Straßen- und Grünflächenamt - Berlin.de<https://www.berlin.de/ba-pankow/polit...>) zu erfragen. Ich habe daher das zuständige Straßen- und Grünflächenamt in den cc-Verteiler gesetzt und Ihr Auskunftsersuchen gemäß den Vorgaben des IFG Bln an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ich bitte die zeitlich verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in ergänzend zur bisher ergangenen Auskunft von Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkeh…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Wtrlt: Info IFG Antrag Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210337]
Datum
4. Oktober 2021 07:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Header
3,8 KB
Sehr Antragsteller/in ergänzend zur bisher ergangenen Auskunft von Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angegebenen Straßenabschnitte der Prenzlauer Promenade und der Danziger Straße im Bezirk Pankow gemäß der anzuwendenden Ausführungsvorschrift der Begehungsklasse I zugeordnet sind. Dies bedeutet, diese Straßenabschnitte werden zweimal im Monat begangen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klassifizierung des betroffenen Abschnittes. Ich warte mit Spa…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: Info IFG Antrag Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210337]
Datum
4. Oktober 2021 08:00
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klassifizierung des betroffenen Abschnittes. Ich warte mit Spannung auf eine Antwort des Straßen- und Grünflächenamtes. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210337/