Kontrollberichte zu Masson Friseure

Anfrage an: Stadt Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten Hygienekontrollen in folgenden Betrieben stattgefunden:
Masson Friseure
Kaufhaus Breuninger
99084 Erfurt

Masson Friseure
Scharnhorststraße 64
99099 Erfurt

Masson Friseure
Juri-Gagarin-Ring 119
99084 Erfurt

Masson Friseure
Moskauer Platz 15
99091 Erfurt

Masson Friseure
Pilse 1
99084 Erfurt

Masson Friseure
Schlösserstraße 38
99084 Erfurt

Masson Friseure
Thüringen Park EG
99091 Erfurt

Masson Friseure
Thüringen Park OG
99091 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann habe…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollberichte zu Masson Friseure [#179486]
Datum
6. Februar 2020 14:49
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten Hygienekontrollen in folgenden Betrieben stattgefunden: Masson Friseure Kaufhaus Breuninger 99084 Erfurt Masson Friseure Scharnhorststraße 64 99099 Erfurt Masson Friseure Juri-Gagarin-Ring 119 99084 Erfurt Masson Friseure Moskauer Platz 15 99091 Erfurt Masson Friseure Pilse 1 99084 Erfurt Masson Friseure Schlösserstraße 38 99084 Erfurt Masson Friseure Thüringen Park EG 99091 Erfurt Masson Friseure Thüringen Park OG 99091 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179486 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Erfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Amt für Soziales und Gesundheit hat Ihre Mail bezüglich einer Informationsgewähr…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Kontrollberichte zu Masson Friseure [#179486]
Datum
6. März 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Amt für Soziales und Gesundheit hat Ihre Mail bezüglich einer Informationsgewährung am 06.02.20 erhalten. Diese Mail wird als Antrag auf Informationsgewährung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) betrachtet. Gemäß § 36 Abs. 2 IfSG können Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Der Überwachungsrhythmus wird je nach Risikoanalyse der Einrichtung und nach allgemeiner Einschätzung des Infektionsrisikos bestimmt. Im Bereich der Friseure besteht ein geringes Risiko für Infektionskrankheiten. Durch das Amt für Soziales und Gesundheit werden ausschließlich anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Weitere Hinweise: Bei Anfragen über ein bestimmtes Unternehmen (z. Bsp. einen bestimmten Friseur) muss Sie das Amt für Soziales und Gesundheit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Behörden gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG verpflichtet sind, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Unternehmer (z. Bsp. betroffener Friseur) sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Sollten Sie bei einem solchen Antrag die Auskunft Ihrer Adressdaten oder die Offenlegung Ihrer Adressdaten auf Nachfrage eines Drittbetroffenen verweigern, kann die Behörde einen solchen Antrag auf Informationsgewährung nach dem ThürTG ablehnen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen