Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

im 21. DIB LDI NRW heißt es auf Seite 18:

"So führte das für Videoüberwachung zuständige Referat in einer
ersten Testphase im Jahr 2012 in gut zehn Prozent der Fälle Informations-
und Kontrollbesuche vor Ort durch."

Bitte machen Sie mir die dazu vorhandenen Unterlagen, Übersichten und Statistiken verfügbar.
Personenbezogene Daten können von mir aus geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. März 2014
  • Frist
    26. April 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, im 21. DIB LDI NRW heißt es auf …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012 [#6049]
Datum
25. März 2014 14:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, im 21. DIB LDI NRW heißt es auf Seite 18: "So führte das für Videoüberwachung zuständige Referat in einer ersten Testphase im Jahr 2012 in gut zehn Prozent der Fälle Informations- und Kontrollbesuche vor Ort durch." Bitte machen Sie mir die dazu vorhandenen Unterlagen, Übersichten und Statistiken verfügbar. Personenbezogene Daten können von mir aus geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 25.03.14 08.07-972/14 Sehr geehrter Herr Keil, anbei finden Sie ein Schreiben des LDI NRW. Mit…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 25.03.14
Datum
16. April 2014 14:34
Status
Warte auf Antwort
08.07-972/14 Sehr geehrter Herr Keil, anbei finden Sie ein Schreiben des LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
08.07-972 Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage schließt auch Unterlagen zu einzelnen Kontrollbesuche…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012 [#6049]
Datum
16. April 2014 15:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
08.07-972 Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage schließt auch Unterlagen zu einzelnen Kontrollbesuchen ein, also z.B. Protokolle und Bilder. Ich gehe davon aus, dass Sie auf diese problemlos zugreifen können und auch in Ihrer Antwort wird dies nicht ausdrücklich bestritten. Diese Unterlagen sollten auch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW vorhanden sein. Bitte machen Sie mir also alle vorhanden Unterlagen zu den Kontrollbesuchen im Jahr 2012 verfügbar. Besonders viele werden es nicht gewesen sein und die gewünschte Statistik kann ich dann auch selbst erzeugen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 6049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012 [#6049]
Datum
17. April 2014 09:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korresp…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012" [#6049]
Datum
28. April 2014 16:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6049 Bitte erwirken Sie eine zeitnahe Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 6049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kontrollbesuche zur Besichtigung von Überwachungs-Kameras im Jahr 2012" [#6049]
Datum
29. April 2014 11:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------

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