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Kontrolle der Allgemeinen Kostenvergütung für MEPs

Folgende konkrete Informationen in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung für MEPs zur "Deckung der Kosten der parlamentarischen Aktivitäten der Abgeordneten", jeweils bezogen auf die bisherigen Fälle in der aktuellen Legislaturperiode:
Wie oft wurden innerhalb dieses Zeitraums Belege oder Rechnungen von MEPs eingefordert, da ein berechtigter Verdacht bestand, dass es Missbrauch der Allgemeinen Kostenvergütung gab? Bei wie vielen dieser Kontrollen wurde der Verdacht bestätigt? Woran wird ein solcher Verdacht im Allgemeinen festgemacht?
Bei wie vielen und welchen Abgeordneten wurden innerhalb dieses Zeitraums die Zahlungen halbiert, da sie innerhalb des parlamentarischen Jahres an weniger als der Hälfte der Sitzungen anwesend waren?
Wie viele der in dieser Legislaturperiode bereits ausgeschiedenen 86 Abgeordneten haben nach Ausscheiden nicht gebrauchte Allgemeine Kostenvergütung zurückgezahlt? Bitte den konkret zurückgezahlten Geldbetrag nach Abgeordneten aufschlüsseln und zudem den dadurch entstandenen, zurückgezahlten, Gesamtbetrag angeben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    7. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle der Allgemeinen Kostenvergütung für MEPs [#195989]
Datum
26. August 2020 10:34
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Folgende konkrete Informationen in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung für MEPs zur "Deckung der Kosten der parlamentarischen Aktivitäten der Abgeordneten", jeweils bezogen auf die bisherigen Fälle in der aktuellen Legislaturperiode: Wie oft wurden innerhalb dieses Zeitraums Belege oder Rechnungen von MEPs eingefordert, da ein berechtigter Verdacht bestand, dass es Missbrauch der Allgemeinen Kostenvergütung gab? Bei wie vielen dieser Kontrollen wurde der Verdacht bestätigt? Woran wird ein solcher Verdacht im Allgemeinen festgemacht? Bei wie vielen und welchen Abgeordneten wurden innerhalb dieses Zeitraums die Zahlungen halbiert, da sie innerhalb des parlamentarischen Jahres an weniger als der Hälfte der Sitzungen anwesend waren? Wie viele der in dieser Legislaturperiode bereits ausgeschiedenen 86 Abgeordneten haben nach Ausscheiden nicht gebrauchte Allgemeine Kostenvergütung zurückgezahlt? Bitte den konkret zurückgezahlten Geldbetrag nach Abgeordneten aufschlüsseln und zudem den dadurch entstandenen, zurückgezahlten, Gesamtbetrag angeben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195989/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäisches Parlament
A(2020)9328 - Acknowledgement of receipt [geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] - [geschwärzt] Sehr [geschwärzt]…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2020)9328 - Acknowledgement of receipt
Datum
2. September 2020 11:52
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] - [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am 26/08/20 mit dem Zeichen [geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] registriert . Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Bei Zweifeln bezüglich Ihrer Identität behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, um die Übermittlung weiterer Angaben zu ersuchen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Antrag über die Website FragDenStaat eingereicht haben, eine private Website, die nicht offiziell mit dem Europäischen Parlament verbunden ist. Daher kann das Europäische Parlament nicht für technische Probleme oder Probleme, die mit der Nutzung dieses Systems zusammenhängen, verantwortlich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] European Parliament [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Europäisches Parlament
A(2020)9328 - time limit extension Sehr [geschwärzt] Interne Konsultationen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag A(20…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2020)9328 - time limit extension
Datum
16. September 2020 17:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
186 Bytes


Sehr [geschwärzt] Interne Konsultationen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag A(2020)9328 laufen noch, weil Sie Informationen statt Dokumente angefordert haben und weil die Mitarbeiter des EP Maßnahmen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie ergriffen haben. Daher informiert das Parlament Sie hiermit über die Verlängerung der Frist für die Beantwortung Ihres Antrags um 15 Arbeitstage gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen The Transparency Unit [LOGO_EP] TRANSPARENCY UNIT European Parliament [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Europäisches Parlament
A(2020)9328/JB/de Our ref.: A(2020)9328/JB/de Sehr geehrteAntragsteller/in Als Vorbemerkung betont das Parlament…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2020)9328/JB/de
Datum
7. Oktober 2020 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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186 Bytes


Our ref.: A(2020)9328/JB/de Sehr geehrteAntragsteller/in Als Vorbemerkung betont das Parlament, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 speziell den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und nicht den Zugang zu Informationen betrifft und dass die Institution nach dieser Verordnung nicht verpflichtet ist, Antragstellern Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht bereits dokumentiert sind. Davon abgesehen hat das Parlament die in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Hinblick auf die fünf Punkte Ihres Antrags bewertet. Was den dritten Punkt betrifft, so findet sich die Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Ausgaben für die allgemeine Kostenvergütung in Artikel III.6.5 des beigefügten Präsidiumsbeschlusses, wonach in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments zur Vermeidung von Verwaltungskosten eine administrative Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung des GEA durch das Mitglied nur dann vorgenommen werden sollte, wenn es stichhaltig begründete und dokumentierte Beweise für einen Missbrauch gibt. Das Parlament ist jedoch nicht in der Lage, Ihre anderen Fragen zur Anzahl der Kontrollen und Rückzahlungen von Zulagenmitteln zu beantworten, da die Antworten auf diese Fragen nicht dokumentiert sind. In Anbetracht dessen betrachtet das Parlament Ihren Antrag A(2020)9328 als bearbeitet und schließt das Dossier ab. Sollten Sie an einem Zugang zu anderen spezifischen Dokumenten des Europäischen Parlaments interessiert sein, zögern Sie nicht, sich mit einem neuen Antrag an uns zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,

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