Kontrolle der Maskenflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln

Anfrage an: Polizei Berlin

Wann und wo es seit dem 28.06.2020 zu Kontrolle der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln kam und wieviele Ordnungswidrigkeitsverfahren dadurch eingeleitet wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Ralf Gerhard
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Ralf Gerhard
Betreff
Kontrolle der Maskenflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln [#191763]
Datum
30. Juni 2020 08:29
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann und wo es seit dem 28.06.2020 zu Kontrolle der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln kam und wieviele Ordnungswidrigkeitsverfahren dadurch eingeleitet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Gerhard Anfragenr: 191763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191763/
Mit freundlichen Grüßen Ralf Gerhard

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Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner IFG/Kontrolle der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln #191763 Sehr geehrter…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Antrag nach dem Berliner IFG/Kontrolle der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln #191763
Datum
31. Juli 2020 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
649,5 KB
Sehr geehrter Herr Gerhard, anbei der Bescheid bezüglich ihrer Anfrage per E-Mail vom 30.06.2020 über www.fragdenstaat.de. Bei Rückfragen steht ihnen die im Schreiben genannte Bearbeiterin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen