Kontrolle der nächtlichen Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
an sechs Haupstraßen-Abschnitten in Hamburg gilt - entsprechend dem Lärmaktionsplan - in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer. Die Kontrolle dieses Tempolimits liegt im Aufgabenbereich der Innenbehörde.
Ich möchte Sie bitten, mir folgende Auskunft zu geben:
1) Wie oft dieses nächtliche Tempolimit seit 2018 kontrolliert wurde? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
2) Welche Einschätzung die Innenbehörde zu dieser Zahl an Kontrollen brachte?
3) Wie oft eine mobile Blitzeranlage die Einhaltung des nächtlichen Tempolimits kontrollierte? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
4) Wie viele stationäre Blitzeranlagen die Einhaltung des nächtlichen Tempolimits kontrollieren? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
5) Wie viele Überschreitungen des nächtlichen Tempolimits, seit dessen Einführung, festgestellt wurden? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
6) Zu wie vielen Verwarnungen oder Bußgeldbescheiden es in Folge von Überschreitungen des nächtlichen Tempolimits kam? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
7) Ob Überschreitungen des nächtlichen Tempolimits auch bei Bussen des HVV/VHH festgestellt wurden? Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich gerne wissen, aus welchem Grund darüber keine Statistik geführt wird?
8) Ob die Hamburger Innenbehörde eine Tendenz eher zur Einhaltung oder zur Missachtung des nächtlichen Tempolimits feststellen kann?
9) Ob statistische Auswertungen zum Beleg dieser Tendenz vorliegen? Wenn ja, bitte um Einsicht. Falls hier keine Zahlen vorliegen, möchte ich wissen, warum darüber keine Statistik geführt wird?
10) Wie die Innenbehörde plant, die Einhaltung und Kontrolle der weiteren nächtlichen Tempolimits ab 2024 sicherzustellen?
11) Ob der vermehrte Einsatz von mobilen Blitzeranlagen zur Kontrolle des nächtlichen Tempolimits geplant ist?
12) Ob der vermehrte Einsatz von stationären Blitzeranlagen zur Kontrolle des nächtlichen Tempolimits geplant ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Polizei Hamburg kann nicht sagen, ob und in welchem Umfang eine Kontrolle der nächtlichen Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer stattfindet. Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung von Tempo 30 zur Nachtzeit findet in keiner dieser Straßen statt.
Information nicht vorhanden
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Datum29. Juli 2021
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31. August 2021
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