Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen

Nach den einschlägigen Vorschriften des SGB IX wie auch nach § 12 Abs. 6 der Werkstattverordnung sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen daraufhin zu kontrollieren, ob sie und wie sie das Arbeitsergebnis im Arbeitsbereich der Werkstatt korrekt ermittelt haben. Auf Verlangen sind die Unterlagen nach § 12 Abs. 1 WVO vorzulegen. Die Verpflichtung besteht gegenüber den Behörden, die als Anerkennungsbehörden im Recht der Werkstätten fungieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wann in den letzten 15 Jahren die Kontrolle der in Bremen vorhandenen anerkannten Werkstätten vorgenommen wurde und welches Ergebnis die Kontrollen hatten. Um Überlassung der Prüfberichte wird gebeten. Es wird auch darum gebeten, mitzuteilen, welche Unterlagen der Werkstattträger zur Prüfung eingesehen wurden und wie oft die Überprüfung zum Ergebnis hatte, dass die Ermittlung des Arbeitsergebnisses zu Beanstandungen in welcher Höhe geführt hat.
Diese Anfrage wird auf der Basis des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG für die erbetenen Auskünfte keine Gebühren anfallen. Sollten Gebühren doch geltend gemacht werden, erbitte ich vorab die Höhe der Gebühren mitzuteilen.
Die Auskünfte werden in Dateiform erbeten.
Sollte der Antrag dort an die nicht zuständige Behörde gestellt worden sein, wird darum gebeten, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Es wird darum gebeten die Auskünfte binnen eines Monats zu erteilen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Friedrich Wilhelm Heumann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach …
An Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen Details
Von
Friedrich Wilhelm Heumann
Betreff
Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
12. Juni 2017 20:09
An
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach den einschlägigen Vorschriften des SGB IX wie auch nach § 12 Abs. 6 der Werkstattverordnung sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen daraufhin zu kontrollieren, ob sie und wie sie das Arbeitsergebnis im Arbeitsbereich der Werkstatt korrekt ermittelt haben. Auf Verlangen sind die Unterlagen nach § 12 Abs. 1 WVO vorzulegen. Die Verpflichtung besteht gegenüber den Behörden, die als Anerkennungsbehörden im Recht der Werkstätten fungieren. Bitte teilen Sie mir mit, wann in den letzten 15 Jahren die Kontrolle der in Bremen vorhandenen anerkannten Werkstätten vorgenommen wurde und welches Ergebnis die Kontrollen hatten. Um Überlassung der Prüfberichte wird gebeten. Es wird auch darum gebeten, mitzuteilen, welche Unterlagen der Werkstattträger zur Prüfung eingesehen wurden und wie oft die Überprüfung zum Ergebnis hatte, dass die Ermittlung des Arbeitsergebnisses zu Beanstandungen in welcher Höhe geführt hat. Diese Anfrage wird auf der Basis des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG für die erbetenen Auskünfte keine Gebühren anfallen. Sollten Gebühren doch geltend gemacht werden, erbitte ich vorab die Höhe der Gebühren mitzuteilen. Die Auskünfte werden in Dateiform erbeten. Sollte der Antrag dort an die nicht zuständige Behörde gestellt worden sein, wird darum gebeten, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Es wird darum gebeten die Auskünfte binnen eines Monats zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedrich Wilhelm Heumann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Wilhelm Heumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Wilhelm Heumann
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Sehr geehrter Heumann, vielen Dank für ihre Anfrage und ihr Interesse an der Prüfung der Werkstätten für behinder…
Von
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Betreff
WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen
Datum
28. Juni 2017 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Heumann, vielen Dank für ihre Anfrage und ihr Interesse an der Prüfung der Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen, die ich hiermit gerne bestätigte. Urlaubsbedingt komme ich jetzt erst dazu, ihre Anfrage zu bearbeiten bzw. weitere Abstimmungen in Bezug auf die Herausgabe von Daten nach dem BremIFG in die Wege zu leiten. In Bezug auf den Tournus der Druchführung der Prüfungen nach der Werkstättenverordnung, kann ich ihnen mitteilen, dass die Bundesagentur für Arbeit und der Sozialhilfeträger gemeinsam in regelmäßigen Abständen von 3 bis max. 5 Jahren die Werkstätten im Land Bremen überprüfen. Hierzu gibt es abgestimmtes Prüfkonzept mit den jeweiligen Schwerpunkten für die Prüfung. Die Prüfung der AER und die Einhaltung der fachlichen Standards war im Jahr 2015 Gegenstand der Prüfung. Die Federführung für die Prüfung obliegt der Bundesagentur für Arbeit. Da in den Prüfberichten sehr detaillierte einrichtungsbezogene und auch personenbezogene Daten enthalten sind, wird erstmal zu klären sein, ob eine Herausgabe an Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Sie werden unaufgefordert über das Ergebnis der rechtlichen Klärung informiert. Viele Grüße
Friedrich Wilhelm Heumann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf eine baldige detaillierte Antwort auf meine Anfrage getrennt na…
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Von
Friedrich Wilhelm Heumann
Betreff
AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
3. Juli 2017 17:33
An
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf eine baldige detaillierte Antwort auf meine Anfrage getrennt nach den verschiedenen Werkstätten. Ich habe mir eine Frist bis zum 20.7.2017 notiert. ... Mit freundlichen Grüßen Friedrich Wilhelm Heumann Anfragenr: 21823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Wilhelm Heumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Friedrich Wilhelm Heumann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Werkstätten für behinderte Mensc…
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Von
Friedrich Wilhelm Heumann
Betreff
AW: AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
14. Juli 2017 08:34
An
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen“ vom 12.06.2017 (#21823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Wilhelm Heumann Anfragenr: 21823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Wilhelm Heumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!. Ich bin vom 11.07.17 bis zum 18.07.2017 im Urlaub.…
Von
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Betreff
Automatische Antwort: AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
14. Juli 2017 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!. Ich bin vom 11.07.17 bis zum 18.07.2017 im Urlaub. Ich melde mich nach meinem Urlaub unverzüglich bei Ihnen. Gruß
Friedrich Wilhelm Heumann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Werkstätten für behinderte Mensc…
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Von
Friedrich Wilhelm Heumann
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
14. Juli 2017 12:21
An
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen“ vom 12.06.2017 (#21823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Wilhelm Heumann Anfragenr: 21823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Wilhelm Heumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Heumann, nach § 1 (2) BREMIFG wird ihnen Möglichkeit zur Einsicht in die Prüfberichte der Aner…
Von
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Betreff
WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen
Datum
21. Juli 2017 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heumann, nach § 1 (2) BREMIFG wird ihnen Möglichkeit zur Einsicht in die Prüfberichte der Anerkennungsbehörden für die Werkstätten im Land Bremen an den beiden folgenden Terminen eingeräumt: 04.08.17 um 10.00 Uhr 01.09.17 um 14.00 Uhr. Teilen Sie mir mit, welchen Termin Sie wahrnehmen können. Melden Sie sich dann bitte im Foyer beim Pförtner an. Freundliche Grüße
Friedrich Wilhelm Heumann
Sehr geehrte Damen und Herren, Gern komme ich am 4.8. um 10.00 Uhr zu Ihnen. Bitte teilen Sie mir die genaue Ansc…
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Von
Friedrich Wilhelm Heumann
Betreff
AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
21. Juli 2017 14:04
An
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte / östl. Vorstadt / Findorff, Zentrale Fachstelle Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Gern komme ich am 4.8. um 10.00 Uhr zu Ihnen. Bitte teilen Sie mir die genaue Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen Friedrich-Wilhelm Heumann Anfragenr: 21823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Wilhelm Heumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Heumann, dann bestätige ich den 4.8. um 10.00 Uhr. Kommen Sie bitte das Tivoli-Hochhaus, Bahnh…
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Betreff
AW: WG: Kontrolle der Werkstätten für behinderte Menschen [#21823]
Datum
24. Juli 2017 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heumann, dann bestätige ich den 4.8. um 10.00 Uhr. Kommen Sie bitte das Tivoli-Hochhaus, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen und melden Sie sich bitte unten beim Pförtner unter Angabe meines Namens (Frau Salwender-Horwedel). Der Pförtner schickt Sie dann hoch in die 7. Etage, Zimmer 7.1. in mein Dienstzimmer. Ich werde Sie dann mit den Unterlagen in einen Raum bringen, in dem Sie Einsicht in die Bericht nehmen können. Freundliche Grüße