Kontrolle des Einsatzes der Quellen-TKÜ

Anfrage an: Bundeskriminalamt

alle Unterlagen zur Konzeptionierung und Umsetzung der Kontrolle des Einsatzes der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sowohl im Hinblick auf das BKAG als auch auf die geplanten Änderungen der StPO:

"Organisatorisch werden im Zuständigkeitsbereich des Bundes zudem bereits die Durchführung und die Protokollierung der Maßnahme in verschiedenen Einheiten des Bundeskriminalamtes getrennt vorgenommen. So wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme verfahrenstechnisch sichergestellt, dass die Vorgaben des Gesetzes in vollem Umfang eingehalten werden."

Quelle: https://netzpolitik.org/2017/staatstr...

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle des Einsatzes der Quellen-TKÜ [#24855]
Datum
5. Oktober 2017 14:35
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zur Konzeptionierung und Umsetzung der Kontrolle des Einsatzes der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sowohl im Hinblick auf das BKAG als auch auf die geplanten Änderungen der StPO: "Organisatorisch werden im Zuständigkeitsbereich des Bundes zudem bereits die Durchführung und die Protokollierung der Maßnahme in verschiedenen Einheiten des Bundeskriminalamtes getrennt vorgenommen. So wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme verfahrenstechnisch sichergestellt, dass die Vorgaben des Gesetzes in vollem Umfang eingehalten werden." Quelle: https://netzpolitik.org/2017/staatstr...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!