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Kontrolle des freizeitlichen Grenzverkehres Baden-Württemberg-Schweiz zur Verhinderung der Corona-Virus-Ausbreitung

die Unterlagen, Anweisungen, Erläuterungen, Handlungsempfehlungen an untergeordnete Behörden - insbesondere Polizeien - zur, seit dem 12.12. geltenden, Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 hinsichtlich des freizeitlichen, nicht-gewerbsmäßigen Grenzverkehrs von Privatpersonen in die Schweiz.

Hintergrund:
Da die Schweiz insbesondere ihre Gaststätten weiterhin offen lässt, ist davon auszugehen, dass Personen im Grenzgebiet wie Lörrach, Weil am Rhein, Konstanz ihr Feierabendbier dort trinken oder sich bspw. an Glühweinständen einfinden.
Eine dortige mögliche Infektion würde nach Baden-Württemberg hineingetragen werden und könnte die Infektionsschutzmaßnahmen konterkarieren. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass dadurch weiterhin Personen im erheblichen Maße infiziert, krank und hospitalisiert werden, im schlimmsten Fall sterben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Unterlagen, A…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle des freizeitlichen Grenzverkehres Baden-Württemberg-Schweiz zur Verhinderung der Corona-Virus-Ausbreitung [#205745]
Datum
14. Dezember 2020 10:51
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Unterlagen, Anweisungen, Erläuterungen, Handlungsempfehlungen an untergeordnete Behörden - insbesondere Polizeien - zur, seit dem 12.12. geltenden, Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 hinsichtlich des freizeitlichen, nicht-gewerbsmäßigen Grenzverkehrs von Privatpersonen in die Schweiz. Hintergrund: Da die Schweiz insbesondere ihre Gaststätten weiterhin offen lässt, ist davon auszugehen, dass Personen im Grenzgebiet wie Lörrach, Weil am Rhein, Konstanz ihr Feierabendbier dort trinken oder sich bspw. an Glühweinständen einfinden. Eine dortige mögliche Infektion würde nach Baden-Württemberg hineingetragen werden und könnte die Infektionsschutzmaßnahmen konterkarieren. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass dadurch weiterhin Personen im erheblichen Maße infiziert, krank und hospitalisiert werden, im schlimmsten Fall sterben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205745/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Dezember 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zus…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kontrolle des freizeitlichen Grenzverkehres Baden-Württemberg-Schweiz zur Verhinderung der Corona-Virus-Ausbreitung [#205745]
Datum
14. Dezember 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Dezember 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Überwachung des Grenzverkehrs fällt in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Inso…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Kontrolle des freizeitlichen Grenzverkehres Baden-Württemberg-Schweiz zur Verhinderung der Corona-Virus-Ausbreitung [#205745]
Datum
16. Dezember 2020 13:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Überwachung des Grenzverkehrs fällt in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Insofern bitten wir, dass Sie sich an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wenden. https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html;jsessionid=2B6113608E679181F6F030B7B68D906C.1_cid364 Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.