Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Borsigquartier

- Alle Geschäftsanweisungen oder ähnliche Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Kontrollschwerpunkte das Ordnungsamt im Bezirk Innenstadt Nord in Bezug auf den ruhenden und fließenden Verkehr verfolgt.

Begründung: Insbesondere am Borsigplatz kommt es zu anhaltenden Park- und Halteverstößen. Der Fahrradweg um den Borsigplatz ist vor allem werktags selten durchgängig von Radfahrenden befahrbar, da auf Höhe der Parkbuchten stetig ein bis drei KFZ auf dem Radstreifen parken und / oder halten. Nicht selten kommt es hier zu gefährlichen Situationen, bei denen Radfahrende abgestellten PKW oder LKW ausweichen müssen und dadurch in Gefahr gefährdet werden. Erfahrungsgemäß finden keinerlei Kontrollen statt und das gefährdende Verhalten wird somit augenscheinlich geduldet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Borsigquartier [#196189]
Datum
28. August 2020 13:32
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Geschäftsanweisungen oder ähnliche Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Kontrollschwerpunkte das Ordnungsamt im Bezirk Innenstadt Nord in Bezug auf den ruhenden und fließenden Verkehr verfolgt. Begründung: Insbesondere am Borsigplatz kommt es zu anhaltenden Park- und Halteverstößen. Der Fahrradweg um den Borsigplatz ist vor allem werktags selten durchgängig von Radfahrenden befahrbar, da auf Höhe der Parkbuchten stetig ein bis drei KFZ auf dem Radstreifen parken und / oder halten. Nicht selten kommt es hier zu gefährlichen Situationen, bei denen Radfahrende abgestellten PKW oder LKW ausweichen müssen und dadurch in Gefahr gefährdet werden. Erfahrungsgemäß finden keinerlei Kontrollen statt und das gefährdende Verhalten wird somit augenscheinlich geduldet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 28.08.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in fragde…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 28.08.2020
Datum
31. August 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.08.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist an die Verkehrsü…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Borsigquartier [#196189] - Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
15. September 2020 07:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist an die Verkehrsüberwachung weitergeleitet worden. Eine Überwachung den ruhenden Verkehr findet innerhalb der personellen Möglichkeiten im gesamten Stadtgebiet statt. Die Vorgehensweise ist dabei überall gleich. Eine generelle Überwachung von einzelnen Straßen, Quartieren oder ganzer Bezirke kann aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen (Fahrzeug- u. Personalausstattung, Beschwerdeverfolgung im ges. Stadtgebiet, der Überwachung der Parkraumbewirtschaftung, der Anwohnerparkbereiche, der Veranstaltungsbegleitung und Unterstützung bei Sonderhalteverboten, der Arbeitszeit und Schutzregelungen der Mitarbeiter u. Mitarbeiterinnen) nicht regelmäßig oder flächendeckend erfolgen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden gemäß der eigenen Erkenntnisse und der eingegangenen Beschwerden tagesaktuell Einsatzplanungen für die anwesenden Außendienstkräfte durchgeführt. An den Einsatzorten wird ein festgestelltes Fehlverhaltung im Regelfall durch ein Verwarnungsgeld geahndet. Abgestellte Fahrzeuge, die zu einer erheblichen Behinderung oder Gefährdung führen, werden zusätzlich im Rahmen der Gefahrenabwehr abgeschleppt. Gelegentliche Schwerpunktkontrollen werden durch Presseberichte vor den Kontrollen bekanntgegeben. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird zusätzlich die Bearbeitung sog. "Privatanzeigen" angeboten. Davon gehen jährlich tausende bei der Verkehrsüberwachung ein. Die Sachbearbeitung der Verkehrsüberwachung überprüft die eingegangene Privatanzeige auf Vollständigkeit und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.. Wir werden Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, den Radweg am Borsigplatz zeitlich begrenzt und im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt zu kontrollieren. Mit freundlichen Grüßen