Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Gemeinde wird ziemlich heftig auf den Gehwegen geparkt und man fragt sich, warum das so ist, denn in anderen Gemeinden ist das ja durchaus anders.

Wenn man sich anschaut, wie sich zum Beispiel in der Karlsruhe Stadt - und damit auch in vergleichbaren Ortschaften - das Parkverhalten seit Anfang 2019 innerhalb von 1-2 Monaten geändert hat, dann muss man in ihrer Gemeinde vermuten, dass es entweder gar keine Kontrollen gibt oder das Gehwegparken noch toleriert wird. Beides wäre unzeitgemäß und nicht mehr die Linie, die die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt. Leider gibt es kaum Transparenz in dem Thema und daher kann man nur bei den Gemeinden selbst nachfragen.

Aus diesem Grund senden Sie mir bitte Folgendes zu:

1.
Wie viel Personen kontrollieren wie häufig (Angabe von ca. Personentage pro Monat) den ruhenden Verkehr?

2.
Wird hierbei das Gehwegparken nach Maßgabe der StVO kontrolliert oder wird toleriert? Wenn toleriert wird, nach welchen Vorgaben wird dann toleriert (z.B. 1,20 Restbreite oä).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 8 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], in ihrer Gemeinde wird ziemlich heftig auf den Gehwege…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken [#135094]
Datum
28. April 2019 16:59
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], in ihrer Gemeinde wird ziemlich heftig auf den Gehwegen geparkt und man fragt sich, warum das so ist, denn in anderen Gemeinden ist das ja durchaus anders. Wenn man sich anschaut, wie sich zum Beispiel in der Karlsruhe Stadt - und damit auch in vergleichbaren Ortschaften - das Parkverhalten seit Anfang 2019 innerhalb von 1-2 Monaten geändert hat, dann muss man in ihrer Gemeinde vermuten, dass es entweder gar keine Kontrollen gibt oder das Gehwegparken noch toleriert wird. Beides wäre unzeitgemäß und nicht mehr die Linie, die die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt. Leider gibt es kaum Transparenz in dem Thema und daher kann man nur bei den Gemeinden selbst nachfragen. Aus diesem Grund senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1. Wie viel Personen kontrollieren wie häufig (Angabe von ca. Personentage pro Monat) den ruhenden Verkehr? 2. Wird hierbei das Gehwegparken nach Maßgabe der StVO kontrolliert oder wird toleriert? Wenn toleriert wird, nach welchen Vorgaben wird dann toleriert (z.B. 1,20 Restbreite oä). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
AW: Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken [#135094]
Datum
29. Mai 2019 21:06
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken“ vom 28.04.2019 (#135094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Auch die persönlichen Mails haben Sie alle nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
AW: Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken [#135094]
Datum
21. Oktober 2019 19:03
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken“ vom 28.04.2019 (#135094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Beachten sie bitte auch die gesammelte Erinnerungsmail, die ja in Kopie auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg ging. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die weitere Mail heute, die ja auch Kopie an <<E-Mail-Adre…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
AW: Kontrolle ruhender Verkehr & Tolerierung von Gehwegparken [#135094]
Datum
23. Oktober 2019 22:04
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die weitere Mail heute, die ja auch Kopie an <<E-Mail-Adresse>>: die wohl dienstlichen Aufsicht im Landratsamt <<E-Mail-Adresse>>: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ging. Ich bitte weiterhin um Beantwortung der Anfrage, die ja auch brieflich seit ca. April 2019 vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ausgedruckte Anfrage ..... Zudem der Hinweis, dass bei https://fragdenstaat.de/behoerde/gemeindeweingarten-baden v…
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Von
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Via
Briefpost
Betreff
Ausgedruckte Anfrage
Datum
15. November 2019
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
..... Zudem der Hinweis, dass bei https://fragdenstaat.de/behoerde/gemeindeweingarten-baden vier Anfragen von mir laufen, wobei drei schon lange überfällig sind. Es gab da ja auch einigen unbeantworteten Mailverkehr und sogar Telefonate.Die Anfragen ausgedruckt anbei. ....
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Status [#135094] Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich nach wie vor keine Antwort auf diese Anfrage. Bei…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
Status [#135094]
Datum
18. Oktober 2020 16:29
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich nach wie vor keine Antwort auf diese Anfrage. Bei unserem Treffen am Montag, 15.06.2020, 15:20 bis ca. 16:15 meinten Sie, die Anfrage (es sind je mehrere) würden noch bearbeitet Bis wann denn? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094] Sehr geehrteAntragsteller/in in der Zwischenzeit liegt ja die Fachaufs…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094]
Datum
14. November 2020 18:14
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Zwischenzeit liegt ja die Fachaufsichtsbeschwerde zu dem Thema "Tolerierung bei 1,00 bis 1,20 Meter", "Mangelnde Kontrolle" und "Rechtswidriges Einstellen von Anzeigen" beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Mit darf vermuten, dass dann bald das gleiche geschieht wie in Stutensee, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-der-stadt-stutensee-zur-nicht-ahndung-von-gehwegparken/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094] Sehr [geschwärzt], ich sehe gerade, dass die Information ja auch i…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094]
Datum
14. November 2020 18:39
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich sehe gerade, dass die Information ja auch ihrer Internetseite steht (siehe Anhang). Das ist ähnlich vermessen wie damals in Karlsruhe, wo ja mit 1,20 Meter ohne Parknot toleriert wurde. In Karlsruhe wurde es dann recht schnell zu 1,20 Meter und nur bei echter Parknot und dann Jahre später wurde alles kassiert und dann kam Faires Parken Die Fachaufsichtsbeschwerde liegt nun ja beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Denn die Tolerierung bei Ihnen ist wie folgt und das geht gar nicht mehr: Beim (geduldeten) Parken eines Fahrzeuges auf dem Gehweg muss für Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Fußgänger mit Rollator und Fußgänger mit Kinderwagen ausreichend Platz vorhanden sein. Das gleiche gilt für Kinder bis 8 Jahren, die lt. StVO beim Fahrradfahren den Gehweg benutzen müssen (Kinder bis 10 Jahren können den Gehweg benutzen). Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard sieht hierfür eine Gehwegrestbreite von einem Meter als Mindestmaß vor. Zusammenfassend sind beim Parken folgende wesentliche Kriterien zu beachten: - Wenn die erforderliche Gehwegrestbreite von 1 m nicht eingehalten werden kann, ist das Parken verboten. - Es ist demnach darauf zu achten, beim Parken auf dem Gehweg neben der erforderlichen Restbreite von einem Meter auch gleichzeitig die Fahrbahnmindestbreite von 3,05 m einzuhalten. - Dies gilt insbesondere auch dann, wenn auf der Gegenseite bereits ein Fahrzeug parkt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 2014-09-24-buergerinfo-sanneuthardpdf.pdf Anfragenr: 135094 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094] Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Mail war falsch, sie war e…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde läuft ja [#135094]
Datum
14. November 2020 18:54
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Mail war falsch, sie war eigentlich für Karlsdorf-Neuthardt gedacht, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrolle-ruhender-verkehr-tolerierung-von-gehwegparken-1/#nachricht-539511 Denn die glauben auch, dass sie einfach eigene Regeln machen können und munter das Recht brechen können. Sind wir mal gespannt was rauskommt, vor allem im Spannungsfeld der Bewerbung des Bürgermeisters gerade in Karlsruhe - Stichwort "Faires Parken"! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS Heute zufällig mal in Knittlingen gewesen. Auch eine Stadt wie Weingarten, dort klappt es hervorragend. Komisch, was ein Eimer Farbe und Kontrollen so bewirken können Ihr Nachbar Walzbachtal scheint hingegen eher noch wie Weingarten zu ticken, aber eventuell ändern die sich auch bald: https://nadr.de/walzbachtal-zu-autofixiert/ https://nadr.de/knoellchen-fuer-falschparker/ Bei Ihnen hingegen vor kurzem mal wieder über die Obere Setz gejoggt. Was ist da noch mal genau der Grund für die Tolerierung des Gehwegparkens bei den Gehwegen von 1, 20 Meter bei sehr breiten Straßen und definitiv keinerlei Parknot? Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Weingarten (Baden)
Tolerierungsmaßgabe 2015 Die Antwort aus dem Jahre 2015 (genau 5 Jahre her :-) hier übrigens nochmal, da ja Weinga…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierungsmaßgabe 2015
Datum
15. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Die Antwort aus dem Jahre 2015 (genau 5 Jahre her :-) hier übrigens nochmal, da ja Weingarten derzeit nach wie vor nicht aktuell antwortet. ==== Meine Kollegin, [geschwärzt], Leiterin des Ordnungsamtes informierte mich mit folgendem Text zu Ihrer Anfrage. Ähnlich der Stadt Karlsruhe dulden wir das Gehwegparken, wenn ausreichend Platz (1,20 m) für Fußgänger und insbesondere Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwägen bleibt. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert regelmäßig die „Durchgängigkeit“ der Gehwege und spricht entsprechende kostenpflichtige Verwarnungen aus. Bei Bedarf werden in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium bzw. an den Bundes- und Landstraßen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Maßnahmen zur Unterbindung des Gehwegparkens z.B. Halteverbote, Installation von Pollern getroffen.
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff: Status [#135094] Hallo Antragsteller/in können Sie mir diese Anfrage nochmals per Mail zukommen lassen. …
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
Betreff: Status [#135094]
Datum
25. November 2020 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,9 KB


Hallo Antragsteller/in können Sie mir diese Anfrage nochmals per Mail zukommen lassen. Danke. Freundliche Grüße
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AW: Betreff: Status [#135094] Sehr geehrteAntragsteller/in hier noch mal der Text, der aber auch unter dem Link i…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Status [#135094]
Datum
25. November 2020 14:23
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hier noch mal der Text, der aber auch unter dem Link immer ersichtlich ist. In ihrer Gemeinde wird ziemlich heftig auf den Gehwegen geparkt und man fragt sich, warum das so ist, denn in anderen Gemeinden ist das ja durchaus anders. Wenn man sich anschaut, wie sich zum Beispiel in der Karlsruhe Stadt - und damit auch in vergleichbaren Ortschaften - das Parkverhalten seit Anfang 2019 innerhalb von 1-2 Monaten geändert hat, dann muss man in ihrer Gemeinde vermuten, dass es entweder gar keine Kontrollen gibt oder das Gehwegparken noch toleriert wird. Beides wäre unzeitgemäß und nicht mehr die Linie, die die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt. Leider gibt es kaum Transparenz in dem Thema und daher kann man nur bei den Gemeinden selbst nachfragen. Aus diesem Grund senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1. Wie viel Personen kontrollieren wie häufig (Angabe von ca. Personentage pro Monat) den ruhenden Verkehr? 2. Wird hierbei das Gehwegparken nach Maßgabe der StVO kontrolliert oder wird toleriert? Wenn toleriert wird, nach welchen Vorgaben wird dann toleriert (z.B. 1,20 Restbreite oä). ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Weingarten (Baden)
AW: Betreff: Status [#135094] Hallo [geschwärzt], antworten unten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt]…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
AW: Betreff: Status [#135094]
Datum
25. November 2020 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo [geschwärzt], antworten unten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? Unser Vollzugsdienst hat 3 Mitarbeiter. Insofern keiner krank oder im Urlaub ist kontrollieren 1-2 Mitarbeiter täglich für 1-2h den ruhenden Verkehr. Es kann aber immer mal etwas dazwischen kommen, was die Fußstreife verkürzt oder ausfallen lässt. [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt],[geschwärzt])[geschwärzt] Zwischenzeitlich wird das Gehwegparken kontrolliert und wo erlaubt und die Restfahrbahnbreite eingehalten toleriert. Diese Frage habe ich Ihnen schon mehrfach beantwortet. Wir können leider nicht immer überall sein und jeden Verstoß sehen. Ich bitte dies zu berücksichtigen. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Betreff: Status [#135094] Sehr Herr Antragsteller/in die zitierten Nachrichten werden in der Plattform geschw…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Status [#135094]
Datum
25. November 2020 15:13
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Herr Antragsteller/in die zitierten Nachrichten werden in der Plattform geschwärzt: Aus diesem Grund senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1. Frage Wie viel Personen kontrollieren wie häufig (Angabe von ca. Personentage pro Monat) den ruhenden Verkehr? 1. Antwort Unser Vollzugsdienst hat 3 Mitarbeiter. Insofern keiner krank oder im Urlaub ist kontrollieren 1-2 Mitarbeiter täglich für 1-2h den ruhenden Verkehr. Es kann aber immer mal etwas dazwischen kommen, was die Fußstreife verkürzt oder ausfallen lässt. 2. Frage Wird hierbei das Gehwegparken nach Maßgabe der StVO kontrolliert oder wird toleriert? Wenn toleriert wird, nach welchen Vorgaben wird dann toleriert (z.B. 1,20 Restbreite oä). 2. Antwort Zwischenzeitlich wird das Gehwegparken kontrolliert und wo erlaubt und die Restfahrbahnbreite eingehalten toleriert. Diese Frage habe ich Ihnen schon mehrfach beantwortet. Wir können leider nicht immer überall sein und jeden Verstoß sehen. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Hinweis zu der zweiten Antwort: In unserem Gespräch meinten Sie, die tolerierte Restbreite sei 1,00 Meter. Die Antwort von vor 5 Jahren war 1,20 Meter. Ich kann nur hoffen, dass nun auch Sie auf die 1,50 Meter hochgegangen sind wie der Rest der Hardt. Über Beobachtungen und konkrete Anzeigen werden wir das bald merken. Walzbachtal toleriert übrigens überhaupt nicht mehr, siehe https://www.walzbachtal.de/pb/Startseite/Verwaltung+_+Politik/mitteilung+24_07_20+11_35.html ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Weingarten (Baden)
Tolerierung ist nicht mehr Weingarten hat die Tolerierung übrigens nun eingestellt; ist gilt nur Faires Parken wie…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierung ist nicht mehr
Datum
28. April 2021
Status
Weingarten hat die Tolerierung übrigens nun eingestellt; ist gilt nur Faires Parken wie in Karlsuhe; in Sieg auf ganzer Linie, der aber leider die Verlogenheit der Politik und von Verwaltungen zeigt Denn angeblich gab es ja auch vorher schon viele Kontrollen. GANZ viele Kontrollen. Jetzt haben 4-5 Wochen gelbe Zettel das Problem gelöst. Schade eigentlich, dass die Bürger immer so veräppelt werden. Das ist nicht gut.