Kontrolle standortgebundene Beauftragung von COVID-19 Teststellen

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

- Wie wurden die Standorte der stationären COVID-19 Teststellen kontrolliert?
- Wurden Standortwechsel von beauftragten COVID-19 Teststellen genehmigt?
- Wurden Standortwechsel von beauftragten COVID-19 Teststellen im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt, auch wenn keine erneute Genehmigung beantragt wurde?

Hintergrund:
Stationäre Teststellen wurden nach vorliegenden Informationen unter Angabe eines konkreten Teststellenstandortes beauftragt (sollte dies nicht richtig sein, bitte ich um Berichtigung). Dennoch war vor Ort immer wieder von Umzügen mit teils erheblicher räumlicher Distanz zu lesen. Wurden für die neuen Standorte neue Genehmigungsverfahren durchlaufen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurden die Betreiber der umziehenden Testzentren vor Neuanträgen bevorzugt behandelt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle standortgebundene Beauftragung von COVID-19 Teststellen [#255413]
Datum
25. Juli 2022 10:19
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie wurden die Standorte der stationären COVID-19 Teststellen kontrolliert? - Wurden Standortwechsel von beauftragten COVID-19 Teststellen genehmigt? - Wurden Standortwechsel von beauftragten COVID-19 Teststellen im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt, auch wenn keine erneute Genehmigung beantragt wurde? Hintergrund: Stationäre Teststellen wurden nach vorliegenden Informationen unter Angabe eines konkreten Teststellenstandortes beauftragt (sollte dies nicht richtig sein, bitte ich um Berichtigung). Dennoch war vor Ort immer wieder von Umzügen mit teils erheblicher räumlicher Distanz zu lesen. Wurden für die neuen Standorte neue Genehmigungsverfahren durchlaufen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurden die Betreiber der umziehenden Testzentren vor Neuanträgen bevorzugt behandelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255413/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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