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Kontrolle von Friseuren

Führen Sie routinemäßige Kontrollen durch bei:

1. Friseuren, z.B. auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes oder sonstigen Rechtsvorschriften,
2. darüber hinaus bei Barbieren, z.B. auf Grundlage von § 36 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
16. Februar 2020 01:18
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen Sie routinemäßige Kontrollen durch bei: 1. Friseuren, z.B. auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes oder sonstigen Rechtsvorschriften, 2. darüber hinaus bei Barbieren, z.B. auf Grundlage von § 36 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die B…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
16. Februar 2020 01:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen Amt für Verbraucherschutz Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Verbraucherschutz Ulmenstraße 215 40468 Düsseldorf www.duesseldorf.de
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ihr Autoresponder scheint meine Nachricht falsch eingeordnet zu haben. …
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
16. Februar 2020 13:57
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ihr Autoresponder scheint meine Nachricht falsch eingeordnet zu haben. Die Beantwortungsfrist ist nach den §§ 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW, 2 Abs. 3 UIG NRW iVm 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG (Bund), 5 Abs. 2 S. 1 VIG die Monatsfrist. Für die Erhebung einer Postanschrift muss eine Rechtsgrundlage bestehen. Diese könnte in einem (ge)wichtigen Grund iSd §§ 4 Abs. 1 S. 5 IFG NRW, 2 Abs. 3 UIG NRW iVm 5 Abs. 2 S. 2 UIG(Bund), 6 Abs. 1 S. 2 VIG liegen. Einen solchen sehe ich nicht gegeben. Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die B…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
16. Februar 2020 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen Amt für Verbraucherschutz Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Verbraucherschutz Ulmenstraße 215 40468 Düsseldorf www.duesseldorf.de
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
27. April 2020 22:35
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2020 (#180513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie mich darüber zu informieren, wann die Beantwortung meiner …
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
22. Mai 2020 16:58
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie mich darüber zu informieren, wann die Beantwortung meiner Anfrage #180513 zu erwarten ist. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie erneut um die Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informa…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
17. Juni 2020 15:33
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie erneut um die Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 16. Februar 2020. Näheres zur Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180513 Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
24. Juni 2020 16:04
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2020 (#180513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180513/

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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
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Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrolle von Friseuren [#180513]
Datum
1. September 2020 14:16
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle von Friseuren“ vom 16.02.2020 (#180513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/180513/
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