Kontrollen am Bohlweg seit Anfang Dezember.

alle Aufzeichnungen und Unterlagen aus denen hervor geht wie viele Schwerpunktkontrollen an der Kreuzung Bohlweg/Piusallee durchgeführt wurden für den Zeitraum seit der Fertigstellung des Bohlwegs als Fahrradstraße bis heute.
Falls vorhanden außerdem alle Informationen aus denen hervor geht wie viele Fahrzeuge bei den Kontrollen das dort aufgestellte VZ 214-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links oder rechts) missachtet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen am Bohlweg seit Anfang Dezember. [#268303]
Datum
21. Januar 2023 23:17
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Aufzeichnungen und Unterlagen aus denen hervor geht wie viele Schwerpunktkontrollen an der Kreuzung Bohlweg/Piusallee durchgeführt wurden für den Zeitraum seit der Fertigstellung des Bohlwegs als Fahrradstraße bis heute. Falls vorhanden außerdem alle Informationen aus denen hervor geht wie viele Fahrzeuge bei den Kontrollen das dort aufgestellte VZ 214-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links oder rechts) missachtet haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268303/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Münster
Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Eingangsbestätigung Münster, 24.01.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datensc…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Eingangsbestätigung
Datum
24. Januar 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 24.01.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-009/23 Per E-Mail an Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Erhalt Ihrer IFG-Anfrage zum Thema "Schwerpunktkontrollen Kreuzung Bohlweg/Piusallee in Münster". Die Prüfung, ob und in welcher Form die Informationen vorhanden sind und ob sie auch -gebührenfrei- zur Verfügung gestellt werden können, läuft. Sollte ich von der Erhebung von Gebühren nicht absehen können, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ansonsten erhalten Sie unmittelbar Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Eingangsbestätigung [#268303] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kon…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Eingangsbestätigung [#268303]
Datum
26. Februar 2023 11:32
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen am Bohlweg seit Anfang Dezember.“ vom 21.01.2023 (#268303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeipräsidium Münster
Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Auskunft Münster, 03.03.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftr…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.01.2023; Auskunft
Datum
3. März 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
494,1 KB
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 03.03.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-009/23 Per E-Mail an Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> anliegende Auskunft erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen