Kontrollen der Bundespolizei in Trier-Nord
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundespolizei führt häufig Kontrollen am Verteilerkreis in Trier-Nord durch. Bitte erteilen Sie mir zu diesen Kontrollen Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Welcher konkrete Auftrag wird durch die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei mit diesen Kontrollen erfüllt? Was ist der konkrete Zweck dieser Kontrollen bzw. der konkrete Auftrag der mit den Kontrollen beauftragten Beamtinnen und Beamten?
2. Erfolgen die Kontrollen am Verteilerkreis verdachtsunabhängig? Anhand welcher Anhaltspunkte entscheiden die Beamtinnen und Beamten vor Ort, welche Fahrzeuge bzw. Personen kontrolliert werden und welche Fahrzeuge bzw. Personen unkontrolliert weiterfahren dürfen?
3. Wie häufig fanden seit 01.01.2015 Kontrollen am Standort Verteilerkreis Trier-Nord statt? Wie viele Beamtinnen und Beamte sind dabei jeweils im Einsatz?
3.1. Wie viele Fahrzeuge bzw. Personen wurden dabei jeweils kontrolliert?
3.2. In wie vielen Fällen wurden die Fahrzeuge bzw. Personen anschließend ohne Beanstandung aus der Kontrolle entlassen?
3.3. In wie vielen Fällen hat es Grund zu Beanstandungen bzw. weiteren Ermittlungen gegeben? Gab bei diesen Kontrollen Festnahmen, wenn ja: wie viele?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
-
Datum27. März 2015
-
1. Mai 2015
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!