Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO

Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO
In den letzten Wochen kam ich nicht umhin, etliche Anzeigen wegen zu geringem seitlichem Überholabstands zu stellen. Obwohl eindeutige Fotos vorlagen, kann die Staatsanwaltschaft keine Gefährdung des (Fahrrad-)Straßenverkehrs nachweisen. Die Polizei ist nicht nur in der Pflicht Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, sondern auch die Einhaltung des § 5 zu kontrollieren.

Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu:
1. Fanden in den vergangenen 10 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis.
2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt?
3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb.
4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende?
5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben, z.B. Damerower Weg, Rennbahnallee, Hundertmännerbrücke, Dethardingstraße u.s.w.?
6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen?
7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"?
8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit.
10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern?

Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 4 Follower:innen
Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
Datum
29. August 2020 21:00
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO In den letzten Wochen kam ich nicht umhin, etliche Anzeigen wegen zu geringem seitlichem Überholabstands zu stellen. Obwohl eindeutige Fotos vorlagen, kann die Staatsanwaltschaft keine Gefährdung des (Fahrrad-)Straßenverkehrs nachweisen. Die Polizei ist nicht nur in der Pflicht Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, sondern auch die Einhaltung des § 5 zu kontrollieren. Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu: 1. Fanden in den vergangenen 10 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis. 2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt? 3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb. 4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende? 5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben, z.B. Damerower Weg, Rennbahnallee, Hundertmännerbrücke, Dethardingstraße u.s.w.? 6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen? 7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"? 8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt? 9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit. 10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern? Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Gabriele Köpke
Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
Datum
29. August 2020 21:01
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Gabriele Köpke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO“ vom 29…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
Datum
2. Oktober 2020 21:00
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO“ vom 29.08.2020 (#196270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
AW: Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO [#196270]
Datum
2. Oktober 2020 21:01
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Gabriele Köpke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO“ [#196270] [#196270]
Datum
11. Dezember 2020 21:44
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Bisher erhielt ich keine Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 196270.pdf - 2020-08-29_2-fax.pdf - 2020-10-02_2-fax.pdf Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], ich habe mich heute an den Oberbürgermeister der Stadt Rostock gewandt und ihn u…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO“ [#196270] [#196270]
Datum
12. Januar 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], ich habe mich heute an den Oberbürgermeister der Stadt Rostock gewandt und ihn unter Fristsetzung bis zum 2. Februar 2021 zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anträge gebeten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Hinweis: Seit dem 16. Dezember 2020 ist die Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nicht mehr besetzt, um das Infektionsrisiko für alle Beschäftigten zu minimieren. Leider sind dadurch die Arbeitsfähigkeit und die Erreichbarkeit der Dienststelle etwas eingeschränkt.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Gesprächstermin Sehr geehrte Frau [geschwärzt], am 21.10.2020 haben wir uns auf weitere Gesprächstermine verständ…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Gesprächstermin
Datum
19. Januar 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], am 21.10.2020 haben wir uns auf weitere Gesprächstermine verständigt. Ich möchte Sie bitten, mich zwecks Terminabstimmung unter der Rufnummer 0381 [geschwärzt] zu kontaktieren. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Viele Grüße Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Stadtamt Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock Telefon: 0381 [geschwärzt] Fax: 0381 [geschwärzt] [geschwärzt] Internet: rathaus.rostock.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Gesprächstermin [#196270] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], am 1.12.2020 versuchte ich Sie telefonisch zu erre…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Gesprächstermin [#196270]
Datum
19. Januar 2021 20:04
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
tater-konnte-nicht-ermittelt-werden.jpg
58,4 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], am 1.12.2020 versuchte ich Sie telefonisch zu erreichen. Leider erfolglos. Ihre Kolleginnen baten mich eine Mail zu schreiben. Das tat ich sofort am 1.12.2020. Ich erhielt keine Antwort. Auf Grund des allgemeinen Interesses bitte ich Sie, von einem persönlichen Gespräch abzusehen. Bitte antworten Sie bzw. die entsprechenden Stellen schriftlich auf meine Anfragen zu: 1. Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO mit den entsprechenden Unterpunkten, 2. Anlieger frei Kontrollen im Damerower und Klein Schwaßer Weg und als Nachtrag 3. Geschwindigkeitskontrollen welche im Oktober/ November 2020 evtl. erfolgen sollten. Bitte in den entsprechenden Rubriken einstellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - tater-konnte-nicht-ermittelt-werden.jpg Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#19…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#196563]
Datum
20. Januar 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], am 21.10.2020 haben wir gemeinsam Ihre in Zuständigkeit der Gewerbeabteilung/Kommunaler Ordnungsdienst fallenden Fragestellungen einvernehmlich besprochen. Es wurde vereinbart, den Damerower Weg und den Klein Schwaßer Weg, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen, punktuell zu bestreifen und gegebenenfalls ein Impactorgerät zu Erhebung belastbarer Messdaten aufzustellen. Darüber hinaus wurden weitere Gesprächstermine vereinbart. Zeitnahe Kontrollen und in Augenscheinnahmen in den in Rede stehenden Bereichen, haben bestätigt,, dass die von Ihnen vorgetragenen Verwerfungen ganz offensichtlich im Frühjahr, Sommer und Herbst zur beobachten sind. Das heißt, wir werden, beginnend mit der Gartensaison im Frühjahr, den Kontrolldruck im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg erhöhen. Außerdem ist beabsichtigt im Frühjahr ein Impactorgerät zur Erhebung belastbarer Messdaten aufzustellen. Verkehrsüberwachung dient, unter Berücksichtigung von Belangen der allgemeinen Gefahrenabwehr, sowohl der Verbesserung der objektiven als auch der subjektiven Verkehrssicherheit. Repression und Prävention greifen ineinander. Eine Erhöhung des Kontrolldrucks hat unmittelbaren Einfluss auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit, da das Entdeckungsrisiko das Verhalten der Verkehrsteilnehmer entsprechend beeinflusst. Die Gewährleistung einer möglichst hohen Verkehrssicherheit gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die angespannte Parkraumsituation sowie die vorhandenen Personalressourcen erfordern eine Schwerpunktorientierung. Die objektive Gefahrengeneigtheit bestimmt die Schwerpunkte. Vor diesem Hintergrund wird die Verkehrsüberwachung insbesondere das Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen und Einmündungsbereichen, Ahndung des Haltens oder Parkens auf Gehwegen, Radwegen und Radfahrstreifen, Behindertenparkplätzen, Kontrollen –Schulwege und Spielstraßen, Halteverbote Geschwindigkeitsmessungen, Anschnallpflicht, Handyverbot, Geschwindigkeitsüberwachung und die Rotlichtüberwachung als Schwerpunktaufgaben definieren. Darüber hinaus werden in den nachfolgend angeführten Bereichen Kontrollen in Abhängigkeit von der aktuellen Personalsituation durchgeführt. Eingeschränkte Haltverbote Ladezonen Fußgängerzonen Zeitparkplätze Sonderwege Baustellen RSAG Kurzzeitparkplätze Sehr geehrte Frau [geschwärzt], die Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes stellen sich täglich den Herausforderungen zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ziel unserer Verkehrspolitik ist die Gewährleistung einer möglichst hohen Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang gewinnt die Überwachung des ruhenden Verkehrs zunehmend an Bedeutung. Bei konkreten Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, Frau Sievert (381-3226), in Verbindung zu setzen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen und personellen Möglichkeiten wird schnellstens dafür Sorge getragen, dass der Behinderungsgrund beseitigt wird. Abschließend möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass es nicht für alle straßenverkehrsrechtlichen Herausforderungen umgehend eine zufriedenstellende Lösung gibt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Mitarbeiter des KOD auch zukünftig daran arbeiten, die Ordnung und Sicherheit in der Hanse- und Universitätsstadt zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Stadtamt Abteilung Gewerbeangelegenheiten Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock Telefon: 0381 [geschwärzt] Fax: 0381 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Internet: rathaus.rostock.de Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Stadtamt ist mit der Speiche rung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1, Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG-MV)[geschwärzt] Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610 Die angegebene E-Mail Adresse ist kein Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V)[geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#19…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#196563] [#196270]
Datum
22. Januar 2021 21:47
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Bechmann, vielen Dank für die wichtigen Informationen. Bestimmt haben sie einige meiner vielen Fragen übersehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#19…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#196563] [#196270]
Datum
22. Januar 2021 21:53
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für die wichtigen Informationen. Bestimmt haben Sie alle Hände voll zu tun und kamen noch nicht dazu, wirklich alle Fragen zu behandeln. Bitte prüfen Sie, ob bzw. wann ich mit Antworten zu den Fragen 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10. rechnen kann. Ich bin Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Antw: AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahre…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#196563] [#196270]
Datum
25. Januar 2021 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], danke für Ihre E-Mail vom 22.01.2021. Die von Ihnen benannten offenen Fragestellungen haben wir am 23.10.2020 zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Rostock weitergeleitet. Etwaige weitere, in meinen Zuständigkeitsbereich liegenden verkehrsrechtlichen Überprüfungen, werden vereinbarungsgemäß im Frühjahr veranlasst. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Abteilungsleiter Abteilung für Gewerbeangelegenheiten Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Stadtamt Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock Telefon: 0381 [geschwärzt] Fax: 0381 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] >>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> 22.01.2021 21:53 >>> Sehr geehrter Herr Bechmann, vielen Dank für die wichtigen Informationen. Bestimmt haben Sie alle Hände voll zu tun und kamen noch nicht dazu, wirklich alle Fragen zu behandeln. Bitte prüfen Sie, ob bzw. wann ich mit Antworten zu den Fragen 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10. rechnen kann. Ich bin Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Gabriele Köpke
AW: Antw: AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 J…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Antw: AW: Kontrollen im Damerower Weg und Klein Schwaßer Weg in Bezug auf illegales Parken in den letzten 10 Jahren [#196563] [#196270]
Datum
25. Januar 2021 19:52
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren der Polizeiinspektion Rostock, der Abteilungsleiter Gewerbeangelegenheiten hat am 23.10.2020 die Fragestellungen zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Rostock weitergeleitet. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO“ vom 29.08.2020 (#196270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196270 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
In den letzten Wochen kam ich nicht umhin, etliche Anzeigen wegen zu geringem seitlichem Überholabstands zu stelle…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollen der Einhaltung des § 5 StVO
Datum
4. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
In den letzten Wochen kam ich nicht umhin, etliche Anzeigen wegen zu geringem seitlichem Überholabstands zu stellen. Obwohl eindeutige Fotos vorlagen, kann die Staatsanwaltschaft keine Gefährdung des (Fahrrad-) Straßenverkehrs nachweisen. Die Polizei ist nicht nur in der Pflicht Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, sondern auch die Einhaltung des § 5 zu kontrollieren. Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu: 1. Fanden in den vergangenen 10 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis. Grundsätzlich finden täglich Verkehrskontrollen statt, auch falsches Überholen wird bei Feststellung geahndet. Hierzu kann jedoch keine valide Aussage getroffen werden, da diese Kontrollen nicht dokumentiert werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden lediglich Geschwindigkeitskontrollen dokumentiert. 2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt? Der Polizeiinspektion Rostock sind keine gerichtsverwertbaren technischen Einrichtungen zur Durchführung von Überholabstandskontrollen bekannt. 3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb. Grundsätzlich finden täglich Verkehrskontrollen statt, auch falsches Überholen wird bei Feststellung geahndet. Hierzu kann jedoch keine Aussage getroffen werden, da diese Kontrollen nicht dokumentiert werden. 4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende? Grundsätzlich finden täglich Verkehrskontrollen statt, auch falsches Überholen wird bei Feststellung geahndet. Verkehrskontrollen werden nicht mit einer ausschließlichen Zielrichtung durchgeführt, somit auch nicht im Sinne dieser Anfrage. Themenschwerpunkte werden durch die Landespolizei M-V jedoch bei Verkehrskontrollen gesetzt, diese orientieren sich u.a. an den Unfallursachen. 5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben, z.B. Damerower Weg, Rennbahnallee, Hundertmännerbrücke, Dethardingstraße u.s.w.? Grundsätzlich finden täglich Verkehrskontrollen statt. Schwerpunktkontrollen werden ebenfalls durchgeführt, diese orientieren sich u.a. an Unfallursachen oder Unfallhäufungsstellen. 6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen? Es wurden vier (4) Anzeigen im Sinne dieser Anfrage aufgenommen, davon keine (0) Anzeige mit Beteiligung von Radfahrenden und/oder Fußgängern. 7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"? Anzeigen werden durch die Polizei aufgenommen und nicht abgelehnt. 8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Hierzu kann durch die Polizei keine Auskunft gegeben werden, da eine Weiterleitung (zur Endbearbeitung) an Staatsanwaltschaft oder Ordnungsamt erfolgt. 9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit. Hierzu kann durch die Polizei keine Auskunft gegeben werden, da eine Weiterleitung (zur Endbearbeitung) an Staatsanwaltschaft oder Ordnungsamt erfolgt. 10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern? Nein, alle Anzeigen werden entsprechend der Rechtslage bearbeitet und weitergeleitet.

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