Kontrollen und Beratungen - Datenschutz

Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ? Schlüsseln Sie bitte auf:

- Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ?
- Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ?
- Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ?
- Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ?
- Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ?
- Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ?
- Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen und Beratungen - Datenschutz
Datum
19. März 2013 22:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ? Schlüsseln Sie bitte auf: - Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ? - Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ? - Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ? - Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ? - Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kontrollen und Beratungen - Datenschutz
Datum
20. März 2013 09:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2013 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Fragen aus Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem UIG NR…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Betreff: Kontrollen und Beratungen - Datenschutz
Datum
28. März 2013 15:20
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Fragen aus Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem UIG NRW und dem VIG beantworte ich gerne. Die Auskunft ist gebührenfrei. Zur Frage "Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ?": 2007: Für dieses Jahr sind wegen eines technischen Fehlers keine Daten mehr vorhanden. 2008: 3536 2009: 7662 2010: 4490 2011: 4278 2012: 3757 2013: 1021 (Stand 28.03.2013) Erläuterung: Die genannten Zahlen betreffen Kontrollen und Beratungen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Die Zahlen sind dem Registraturprogramm entnommen, das die aktenmäßig bearbeiteten Fälle wiedergibt. Es sind daher keine Angaben über die telefonische Beratung oder Beratungen mit einfachen E-Mail-Kontakten enthalten, wenn diese nicht dazu geführt haben, dass eine Akte angelegt wurde. Über solche Fälle sind keine statistischen Angaben vorhanden. Beratungen werden zu einem erheblichen Anteil telefonisch geleistet, ohne dass dazu eine Akte angelegt wird. Zur Bitte "Schlüsseln Sie bitte auf: - Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ?": - Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ? - Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ? - Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ?" Die oben genannten Zahlen stammen aus einer Statistik, die nicht nach den Kriterien differenziert, nach denen Sie fragen. Deshalb können die von Ihnen gewünschten Angaben nicht anhand dieser Übersichten oder mittels deren Suchfunktionen herausgefiltert werden. Die Informationen sind daher nicht im Sinne des § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vorhanden. Zur Beantwortung Ihrer Fragen müssten alle Akten einzeln durchgesehen und nach den verschiedenen Kriterien gesondert ausgewertet werden. Hierbei würde es sich jedoch um eine Informationsbeschaffung handeln, auf die nach den Vorschriften des IFG NRW kein Anspruch besteht. Zur Bitte "Schlüsseln Sie bitte auf: Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?" 2011 wurde bei rund 1.000 Unternehmen stichprobenartig geprüft, ob eine betriebliche Datenschutzbeauftragte oder ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss und gegebenenfalls bestellt worden ist. 2012 wurde bei rund 3.500 Internetseitenbetreibern stichprobenartig geprüft, ob sie Google Analytics in einer beanstandungsfreien Form einsetzen. Im Übrigen sind keine Informationen über stichprobenartige Kontrollen vorhanden. Eine Übersicht über die Tätigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen können Sie den Berichten entnehmen, die alle zwei Jahre erscheinen. Die Berichte sind abrufbar unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service…. Der Bericht für die Jahre 2011 und 2012 wird im Juni 2013 erscheinen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nils Schröder