Kontrollen und Beratungen - Datenschutz- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher 2014 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) ? Schlüsseln Sie bitte auf:

- Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ?

- Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ?

- Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ?

- Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ?

- Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ?
- Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ?

- Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen und Beratungen - Datenschutz- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern [#5939]
Datum
12. März 2014 22:25
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher 2014 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) ? Schlüsseln Sie bitte auf: - Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ? - Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ? - Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ? - Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ? - Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Kontrollen und Beratungen beim LfDI M-V Az.: 5.8.1.020/004/2014-02707 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Kontrollen und Beratungen beim LfDI M-V
Datum
2. April 2014 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5.8.1.020/004/2014-02707 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 12. März 2014 baten Sie um Auskunft zu Kontrollen und Beratungen unserer Behörde seit dem Jahr 2007. Dieser Bitte kommen wir gern nach und gewähren Ihnen nach § 11 IFG M-V den Informationszugang. Wir haben Ihr Ersuchen so verstanden, dass sich Ihr Informationsbegehren auf die von uns in dem betr. Zeitraum bei öffentlichen Stellen durchgeführten Kontroll- und Informationsbesuche bezieht, die entweder anlassbezogen oder anlasslos durchgeführt wurden. Über die von uns vorgenommen Beratungen führen wir keine Statistik. Beratungen, egal ob für öffentliche Stellen, Unternehmen und Private, werden durch uns in der täglichen Arbeit in vielfältiger Art und Weise durchgeführt. Von daher ist (insbesondere auch mangels darüber vorhandener Informationen) eine inhaltliche Auswertung leider nicht möglich. Wie Sie den anliegenden Tabellen entnehmen können, wurden in den letzten Jahren weniger Kontrollen durchgeführt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir uns durch vermehrte Schulungs-, Informations- und Beratungsangebote auf die präventive Arbeit konzentrieren. In einigen Fällen haben wir in der anliegenden Tabelle gemäß § 4 Abs. 4 IFG M-V auf Fundstellen in unserer Internetpräsentation verwiesen. Durch diese Quellen werden Ihre Fragen entsprechend beantwortet. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 21 in 19053 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen