Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken

Anfrage an: Polizei Berlin

Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken ist ein verbreitetes Problem auf deutschen Straßen. Braunschweiger Verkehrspsychologe Prof. Dr. Mark Vollrath, ADAC und Allianz Zentrum für Technik (UZV) gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Unfall dadurch verursacht wird [1].
Gleichzeitig ist bei Stichproben ist zu beobachten, dass sich etwa jeder zwölfte KFZ-Führer durch moderne Kommunikationstechniken ablenken lässt. Die dadurch erhöhte Unfallgefahr wurde bereits vielfach nachgewiesen.
Quellen:
[1] https://www.n-joy.de/leben/Handynutzung-am-Steuer-Erschreckende-Studie,kopfhoch106.html

Alle folgenden Anfragen beziehen sich jeweils auf die gesamten Jahre 2017 sowie 2018.

Kontrollen:
Wie viele Schwerpunkt-Kontrollen fanden zu diesem Thema statt?
Wie viele Fahrzeuge wurden kontrolliert? Wie viele Personen wurden der illegalen Nutzung überführt?
In wie vielen Fällen folgte eine Verwarnung oder ein Bußgeld o.ä.?

Unfälle:
Wie viele Unfälle konnten der Unfallursache „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ zugeordnet werden?
Wie oft konnte dies mithilfe von Zeugenaussagen belegt werden?
Wie oft konnte dies mithilfe von Auslesen der Smartphone-Nutzungsdaten belegt werden?
Wie oft wurde das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet/durchgeführt?
Bei welchem Unfallhergang bzw. nach welchen Kriterien wird das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet (z.B. wenn „…aus ungeklärten Umständen….“, „…übersehen…“)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    27,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken [#131125]
Datum
14. April 2019 14:26
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken ist ein verbreitetes Problem auf deutschen Straßen. Braunschweiger Verkehrspsychologe Prof. Dr. Mark Vollrath, ADAC und Allianz Zentrum für Technik (UZV) gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Unfall dadurch verursacht wird [1]. Gleichzeitig ist bei Stichproben ist zu beobachten, dass sich etwa jeder zwölfte KFZ-Führer durch moderne Kommunikationstechniken ablenken lässt. Die dadurch erhöhte Unfallgefahr wurde bereits vielfach nachgewiesen. Quellen: [1] https://www.n-joy.de/leben/Handynutzung-am-Steuer-Erschreckende-Studie,kopfhoch106.html Alle folgenden Anfragen beziehen sich jeweils auf die gesamten Jahre 2017 sowie 2018. Kontrollen: Wie viele Schwerpunkt-Kontrollen fanden zu diesem Thema statt? Wie viele Fahrzeuge wurden kontrolliert? Wie viele Personen wurden der illegalen Nutzung überführt? In wie vielen Fällen folgte eine Verwarnung oder ein Bußgeld o.ä.? Unfälle: Wie viele Unfälle konnten der Unfallursache „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ zugeordnet werden? Wie oft konnte dies mithilfe von Zeugenaussagen belegt werden? Wie oft konnte dies mithilfe von Auslesen der Smartphone-Nutzungsdaten belegt werden? Wie oft wurde das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet/durchgeführt? Bei welchem Unfallhergang bzw. nach welchen Kriterien wird das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet (z.B. wenn „…aus ungeklärten Umständen….“, „…übersehen…“)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Polizei Berlin
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Von
Polizei Berlin
Betreff
Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken [#131125]
Datum
7. Mai 2019 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 29.19 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie mein Antwortschreiben zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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