Kontrollen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Eisenbahnverkehr

Wie oft wurde seit dem Inkrafttreten der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Eisenbahnverkehr die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Bundespolizei kontrolliert?

Wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich verhängt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Peter Simon Bredemeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft wur…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Peter Simon Bredemeier
Betreff
Kontrollen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Eisenbahnverkehr [#192051]
Datum
4. Juli 2020 19:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft wurde seit dem Inkrafttreten der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Eisenbahnverkehr die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Bundespolizei kontrolliert? Wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Simon Bredemeier Anfragenr: 192051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192051/ Postanschrift Peter Simon Bredemeier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Simon Bredemeier
Bundespolizeipräsidium
[geschwärzt] Sehr geehrter Herr Bredemeier , hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 04.07.2020 …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Kontrollen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Eisenbahnverkehr [#192051]
Datum
6. Juli 2020 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

[geschwärzt] Sehr geehrter Herr Bredemeier , hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 04.07.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundespolizeipräsidium
Sehr geehrter Herr ***, mit E-Mail vom 4. Juli 2020 baten Sie um Mitteilung, wie oft seit dem Inkrafttreten der P…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Kontrollen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Eisenbahnverkehr
Datum
7. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr ***, mit E-Mail vom 4. Juli 2020 baten Sie um Mitteilung, wie oft seit dem Inkrafttreten der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Eisenbahnverkehr die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Bundespolizei kontrolliert wurde. Sie baten ferner um Mitteilung, wie viele Bußgelder diesbezüglich verhängt wurden. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Die Durchsetzung der Landesverordnungen bzw. der Allgemeinverfügungen obliegt grundsätzlich den hierfür zuständigen Landesbehörden. Hierzu zählt auch die Erforschung und Ahndung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Verwaltungsbehörden. Demnach ist hiesiger Antrag nicht von einem Zuständigkeitsbereich oder dem Aufgabenspektrum der Bundespolizei erfasst. Informationen im Sinne der Anfragen liegen hier nicht vor. Ihrem Antrag kann daher nicht entsprochen werden. Diese Auskunft ergeht kostenfrei.

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Peter Simon Bredemeier
Sehr geehrte<< Anrede >> in einem Twitter-Beitrag der Deutschen Bahn (https://twitter.com/DB_Presse/s…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Peter Simon Bredemeier
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Kontrollen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Eisenbahnverkehr [#192051]
Datum
13. August 2020 21:14
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in einem Twitter-Beitrag der Deutschen Bahn (https://twitter.com/DB_Presse/status/1291357111419572224) ist zu erkennen, wie Bundespolizisten in den Züge unterwegs sind, um die entsprechende Pflicht zu kontrollieren. Liegen entsprechende Daten zu meiner Anfrage mittlerweile vor? Die ursprünglich angefragten Daten waren: Wie oft wurde seit dem Inkrafttreten der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Eisenbahnverkehr die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Bundespolizei kontrolliert? Wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich verhängt? Für eine Antwort bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Peter Simon Bredemeier Anfragenr: 192051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192051/ Postanschrift Peter Simon Bredemeier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>