Kontroller ruhender Verkehr

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einhaltung von Parkverboten und augenscheinliche Duldung von auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen lässt in Weingarten doch sehr zu wünschen übrig.

Aus diesem Grund senden Sie mir bitte folgendes zu:

1. eine monatliche Aufstellung folgender Daten:
- Anzahl bzw. Dauer der durchgeführten Kontrollen
- Hierbei festgestellte und geahndete Vergehen
- Hierbei festgestellte und nicht geahndete (geduldete) Vergehen

2. Eine Auflistung festgestellter Vergehensschwerpunkte und/oder Kontrollschwerpunkte, sofern vorhanden.

3. Vorgaben und Kriterien, nach denen eine eventuelle Duldung von Vergehen erfolgt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    10. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Einhaltung von Parkverboten und augenscheinliche …
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontroller ruhender Verkehr [#184366]
Datum
10. April 2020 21:28
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Einhaltung von Parkverboten und augenscheinliche Duldung von auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen lässt in Weingarten doch sehr zu wünschen übrig. Aus diesem Grund senden Sie mir bitte folgendes zu: 1. eine monatliche Aufstellung folgender Daten: - Anzahl bzw. Dauer der durchgeführten Kontrollen - Hierbei festgestellte und geahndete Vergehen - Hierbei festgestellte und nicht geahndete (geduldete) Vergehen 2. Eine Auflistung festgestellter Vergehensschwerpunkte und/oder Kontrollschwerpunkte, sofern vorhanden. 3. Vorgaben und Kriterien, nach denen eine eventuelle Duldung von Vergehen erfolgt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184366 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroller ruhender Verkehr“ vom 10.04.2020 (#18…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontroller ruhender Verkehr [#184366]
Datum
13. Mai 2020 17:27
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroller ruhender Verkehr“ vom 10.04.2020 (#184366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184366
Gemeinde Weingarten (Baden)
Hallo Antragsteller/in anbei erlaube ich mir mit Rot auf ihre Fragen zu Antworten. 1. eine monatliche Aufstell…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
Kontroller ruhender Verkehr [#184366]
Datum
25. Mai 2020 17:23
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
8,9 KB


Hallo Antragsteller/in anbei erlaube ich mir mit Rot auf ihre Fragen zu Antworten. 1. eine monatliche Aufstellung folgender Daten: - Anzahl bzw. Dauer der durchgeführten Kontrollen--> tägliche Kontrollen in Gemeindestraßen, speziell mit zeitlicher Regelung der Parkdauer aber auch neuralgische Punkte wo der Gehweg oft zugeparkt wird oder Gefahrenstellen - Hierbei festgestellte und geahndete Vergehen -->dies lässt sich nicht ohne größere Recherche feststellen. Eine monatliche Statistik kann nur unter größtem Aufwand und Kosten aufbereitet werden. Die genauen Kosten lassen sich nicht schätzen. Der Aufwand wird zwischen 1-2 Arbeitstagen betragen. Eine Arbeitsstunde im gehobenen Dienst wird derzeit nach der geltenden VwV mit 43 EUR berechnet. Sollten Sie dennoch die Auflistung wünschen, geben Sie mir bitte Bescheid. - Hierbei festgestellte und nicht geahndete (geduldete) Vergehen -->Über nicht geahndete Vergehen gibt es keine Statistiken. Eine monatliche Statistik kann ebenfalls nur unter größerem Aufwand aufbereitet werden. Zur Kostendarstellung wird auf Punkt 1 verwiesen. 2. Eine Auflistung festgestellter Vergehensschwerpunkte und/oder Kontrollschwerpunkte, sofern vorhanden. --> Eine Auflistung ist dazu nicht vorhanden 3. Vorgaben und Kriterien, nach denen eine eventuelle Duldung von Vergehen erfolgt. --> Dazu gibt es keine Vorgaben. Es wird das Opportunitätsprinzip angewandt. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zu 1: - Welche Straßen wurden von Seiten der Gemeinde als neuralgische Punkte identi…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontroller ruhender Verkehr [#184366]
Datum
19. Oktober 2020 19:02
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu 1: - Welche Straßen wurden von Seiten der Gemeinde als neuralgische Punkte identifiziert? - Sofern Ihnen keine aggregierten Daten zu Kontrollen und Vergehen im ruhenden Verkehr vorliegen, bitte ich um Zusendung entsprechend anonymisierter Rohdaten in maschinenlesbarer Form oder von Ihnen bereits erstellter Statistiken. Sie schreiben unter (1), dass neuralgische Punkte und Gefahrenstellen täglich kontrolliert werden, unter (2) dann aber dass keine Auflistung der Kontrollschwerpunkte existiert. Ob die Auflistung bereits in niedergeschriebener Form existiert, oder im Kopf der kontrollierenden Beamten ist für meine Anfrage ohne Belang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184366/

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Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihnen meine Konkretisierung zur Informationsfreiheitsanfrage „Kontroller ruhender…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontroller ruhender Verkehr [#184366]
Datum
4. Dezember 2020 22:11
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihnen meine Konkretisierung zur Informationsfreiheitsanfrage „Kontroller ruhender Verkehr“ vom 10.04.2020 (#184366) nun schon über 6 Wochen ohne Reaktion vorliegt, wollte ich einmal freundlich zum Bearbeitungsstand nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184366/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>