Kontrollgruppe "Autoposer": Kontrollauftrag auch für LKW?
Ich würde gerne wissen ob die Kontrollgruppe "Autoposer" neben dem Fokus auf umgebaute und manipulierte PKW und Kräder auch den Auftrag hat gezielt nach LKW mit erloschener Betriebserlaubnis zu fahnden?
Wenn dies bisher nicht der Fall ist, würde ich gerne wissen ob dies zukünftig auf LKW erweitert werden soll?
Sind bisher LKW über 7,5t von der Kontrollgruppe kontrolliert oder beschlagnahmt bzw. sichergestellt worden?
Hintergrund der Frage ist, dass jetzt mit zunehmender Dunkelheit viele LKW und Sattelzüge mit unzulässiger Beleuchtung auf den Hamburger Straßen zu sehen sind. Zum Teil sind mehrere dutzend unzulässige Leuchten verbaut und angeschlossen, bis hin zu ganz wilden "Showtrucks".
Vom Verkehrsministerium und den Überwachungsorganisationen gibt es entsprechende Stellungnahmen dass unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an LKW einen Mangel darstellen. Ist das Lichtbild und die Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer verändert, erlischt sogar die Betriebserlaubnis des LKW, eine Weiterfahrt wäre dann zu untersagen.
Wie sieht die Polizei diesen Sachverhalt?
In der Vergangenheit war der Lokalpresse nie zu entnehmen das in diesem Bereich Kontrollen stattgefunden haben oder Vergehen geahndet wurden, über viele andere Kontrollen der Kontrollgruppe wurde und wird aber regelmäßig berichtet.
Anlage:
Gemeinsames Schreiben der Überwachungsinstitutionen:
Beleuchtungseinrichtungen an Nutzfahrzeugen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Jahr 2003 wiesen wir auf die Gefahren, welche von unzulässigen oder falsch angebrachten Beleuchtungseinrichtungen ausgehen hin.
Unter dem Slogan:
Nicht alles was leuchtet ist erlaubt...
erklärten wir, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind, oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl
am Fahrzeug verbaut sind, als erheblicher Mangel bewertet werden. Ferner informierten wir darüber, dass derartige
Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen Bußgeld-bewährt bemängelt werden.
Wie wir aus Auswertungen und Rückmeldungen unserer Sachverständigen und Prüfingenieure ersehen, ist eine
Vielzahl von Nutzfahrzeugen heute wieder mit unzulässigen lichttechnischen Einrichtungen auf unseren Straßen
unterwegs.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fahrzeuge nur mit zulässigen Beleuchtungseinrichtungen ausgerüstet sind. Weichen
Ihre Fahrzeuge von den Vorschriften ab, so führt dies zum Nichtbestehen bei der Hauptuntersuchung und verursacht
vermeidbare Kosten und Aufwand für Sie.
Auffällige nicht zulässige oder falsch angebrachte leuchtende Einrichtungen sind im Wesentlichen:
· Zu viele Fernscheinwerfer oder unzulässige Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer auch an Dachbügeln
· Beleuchtete Firmenschilder (auch im ausgeschalteten Zustand)
· Begrenzungs- /Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Führerhaus mit farbigem Licht
· LED-Leuchten oder Lichtleisten an Windabweiser
· Farbige Leuchten / farbige Rückstrahler, nach vorne wirkend
· Gelbe Rundumleuchten außerhalb der Vorgaben des §52 Abs. 4 bzw. Abs. 11 StVZO
· Beleuchtete „Michelin-Männchen“ o.ä.
Unzulässig sind aber auch alle im Führerhaus innen angebrachten Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung wie
· Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht, auch an Führerhausrückwänden
· Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht.
Bitte informieren Sie auch Ihre Fahrer über ihre Verantwortung. Unsere Sachverständigen und Prüfingenieure sind
der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet und bewerten Abweichungen entsprechend.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Überwachungsinstitution gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Die Technischen Leiter der Überwachungsinstitutionen
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. Oktober 2020
-
10. November 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!