Kontrollzonen bzw. Kriminalitätsschwerpunkte
- Lage der sog. Kontrollzonen bzw. Kriminalitätsschwerpunkte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg (Stand: Januar 2018)
- Art der gehäuften Straftaten, die zur Einrichtung der jeweiligen Kontrollzone geführt haben
Nach § 26 PolG wird dem Polizeivollzugsdienst innerhalb der sog. Kontrollzonen die Personenfeststellung deutlich erleichtert. Auf Ihrer Webseite habe ich hierzu leider keine Informationen gefunden. Es findet sich lediglich bei der Badischen Zeitung ein Bericht, dass in der Stadt Freiburg jetzt drei Kontrollzonen existieren.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Februar 2018
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4. März 2018
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