Konversion Gütersloh - NRW-Urban Bestandsaufnahme

Die NRW-Urban als 100%ige Tochter des Landes NRW beginnt nun mit der Bestandsaufnahme der Immobilien auf dem Flughafengelände sowie auf dem Gelände der Mansergh-Barracks sowie allen weiteren Immobilien, die bisher von den Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzt werden.
Gibt es dazu einen Vertrag mit der Stadt - oder wer hat diesen Vertrag aufgesetzt? Nach welchen Kriterien wird der Bestand aufgenommen und wer ist anschließend der Empfänger dieser Informationen - und schließlich gibt es schon ein Vermarktungskonzept oder Verträge dazu?

Bitte senden Sie mir den Vertrag dazu sowie die dem Vertrag zugrundeliegenden Vereinbarungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2013
  • Frist
    5. Juni 2013
  • Ein:e Follower:in
Anke Dr. Knopp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
Konversion Gütersloh - NRW-Urban Bestandsaufnahme
Datum
4. Mai 2013 17:07
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die NRW-Urban als 100%ige Tochter des Landes NRW beginnt nun mit der Bestandsaufnahme der Immobilien auf dem Flughafengelände sowie auf dem Gelände der Mansergh-Barracks sowie allen weiteren Immobilien, die bisher von den Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzt werden. Gibt es dazu einen Vertrag mit der Stadt - oder wer hat diesen Vertrag aufgesetzt? Nach welchen Kriterien wird der Bestand aufgenommen und wer ist anschließend der Empfänger dieser Informationen - und schließlich gibt es schon ein Vermarktungskonzept oder Verträge dazu? Bitte senden Sie mir den Vertrag dazu sowie die dem Vertrag zugrundeliegenden Vereinbarungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Ihre Mail-Anfrage zu "Konversion Gütersloh - NRW.Urban Bestandsaufnahme" Sehr geehrte Frau Anonymer Nutz…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Ihre Mail-Anfrage zu "Konversion Gütersloh - NRW.Urban Bestandsaufnahme"
Datum
14. Mai 2013 16:49
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, zu Ihrer Anfrage zur Konversion militärischer Liegenschaften der britischen Streikräfte bzw. der von ihren Angehörigen genutzten Liegenschaften in Gütersloh teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Gütersloh nicht - wie in Ihrer Mail angedeutet - Vertragspartner der von Ihnen angeführten und in diesem Verfahren beteiligten Gesellschaft "NRW.Urban" (100-prozentige Beteiligungsgesellschaft des Landes) ist. Vertragspartner dieser ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten duch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.Die Stadt Gütersloh ist lediglich bei der Abfassung der Vertragsinhalte fachlich beteiligt. Bereits im Jahr 2012 sind die Gebäude und Einrichtungen auf dem Flugplatzgelände nach dem sog. "Ampel-Modell" erfasst worden (siehe hierzu den Bericht von NRW.Urban "Gütersloh Flugplatz - Bestandserfassung und -einschätzung, Definition einer Grobstruktur", download unter http://www.guetersloh.de/upload/binarydata_gueterslohd4cms/77/48/05/00/00/00/54877/GrobstrukturFlugplatzNRWUrban_2013.pdf ). Für das Jahr 2013 ist die Erstaufnahme der durch die Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzten ca. 1.000 Wohnliegenschaften vorgesehen. Die Kriterien werden sich voraussichtlich am v. g. "Ampel-Modell" orientieren, die eine Grobeinschätzung der Wertigkeiten ermöglichen. Eine Prüfung auf Marktfähigkeit und Marktchancen des Wohnungsbestandes ist nicht Gegenstand des Auftrages von "NRW.Urban". Die zwischen Land NRW ( http://www.mbwsv.nrw.de<http://www.mbwsv.nrw.de/> ) und "NRW.Urban" ( http://www.nrw-urban.de/startseite ) geschlossenen Verträge bitte ich dort anzufordern. Darüber hinaus stehe ich bzw. der Konversionsbeauftragte der Stadt Gütersloh, Herr Dr. Zirbel (Tel. 05241/82-2385) im Sinne eines transparenten Verfahrens gern zu Rücksprachen bzw. Auskünften zur Verfügung. Dazu beitragen soll auch die städt. Internetseite zum Thema Konversion: http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjU5MDM2.x4s bzw. Home<http://www.guetersloh.de/> » Rathaus<http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjE0MTE=.x4s>» Verwaltung<http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Mjk=.x4s>» Stadtplanung<http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjE3NDEz.x4s>» Konversionsprozess<http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjU5MDM2.x4s> . Mit freundlichen Grüßen i. A. W i l l i W i n k l e r Stadtverwaltung Gütersloh - FB Personal, Organisation, Referat des Rates und der Bürgermeisterin - Berliner Straße 70 33330 Gütersloh Tel.: 0 52 41 / 82 - 22 21 Fax: 0 52 41 / 82 - 29 98 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>